FLUCHTRAUM ÖSTERREICH 2015


GRAUZONEN UND POTENZIALRÄUME AM ARBEITSMARKT
Alina Schönhofer







Ist-Zustand
In Österreich ist der Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende stark eingeschränkt und trägt durch die massiven Hürden zu deren Desintegration bei. Durch mangelnde Möglichkeiten sich tagsüber anderwärtig zu beschäftigen wird AsylwerberInnen Untätigkeit auferlegt, sowie ihre Isolation in den Ayslunterkünften gefördert. Durch mangelnde Möglichkeiten sich tagsüber anderwärtig zu beschäftigen wird AsylwerberInnen Untätigkeit auferlegt sowie ihre Isolation in den Asylunterkünften gefördert. Trotzdem tauchen immer wieder die gleichen Vorurteile auf, dass Fremde nur herumlungern, nicht arbeiten und noch dazu den ÖsterreicherInnen auf der Tasche liegen würden. [1] Tatsächlich aber würden viele gerne einer Beschäftigung nachgehen um ihren Beitrag zur Gesellschaft zu leisten und leichter Kontakte zu der lokalen Bevölkerung zu knüpfen. [2] [3] Leider können aber nur wenige arbeiten, da der Zugang zu Arbeit mit sehr vielen Hürden gespickt ist und AsylwerberInnen, falls sie doch einer bezahlten Beschäftigung nachgehen dürfen, oft mehr soziale Sicherheiten für ihr Leben verlieren als sie dazu gewinnen würden. Durch den beschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt fallen viele Potenzialräume, in denen man seine Fähigkeiten frei anwenden kann, weg und Menschen werden in Grauzonen gedrängt, in denen Sie den Zustand des Nichtstuns überbrücken oder umgehen müssen.
Die Öffnung des Marktes und der damit verbundenen Schaffung an Möglichkeiten arbeiten zu gehen oder eine Ausbildung zu machen, ist ein wichtiger Schritt zur Ermöglichung eines selbstbestimmten Daseins. Alleine diese Eventualität zu haben, sich nicht mehr in den Grauzonen bewegen zu müssen, sondern sein Können und sein Potenzial am legalen Markt entfalten zu dürfen, ist ein wichtiger Schritt in ein neues (freies) Leben und kann nur positiv zum Wohlbefinden und zur Integration beitragen. Auch – oder gerade – AsylwerberInnen, sollte also nicht verwehrt bleiben, für ihr eigenes, gerade neu begonnenes Leben in Österreich Verantwortung zu übernehmen.


Rechtliche Rahmenbedingungen
Die rechtlichen Voraussetzungen gelten für alle AsylwerberInnen, ungeachtet ihrer Herkunft, ihres Geschlechts oder ihrer Ausbildung. Allerdings gibt es beträchtliche Unterschiede für die verschiedenen Altersklassen, da volljährige und nicht-volljährige Asylsuchende nicht dieselben Hürden durchlaufen müssen. Trotzdem wird schnell klar, dass die Ausbildung vor der Flucht im derzeitigen Asylsystem wenig Beachtung findet.


Hürde – Asylantrag und Anspruch auf Grundversorgung
Beantragt man in Österreich Asyl steht man vor dem Problem massiver Beschränkungen am Arbeitsmarkt, was weitreichende Folgen auf das Leben jedes einzelnen Flüchtlings hat, Integration verhindert und sie an den äußersten Rand der Gesellschaft drängt. Alle AsylwerberInnen haben ab der Antragsstellung das Recht auf Grundversorgung und damit unter anderem finanzielle Unterstützung in Form eines Taschengeldes (40 Euro pro Monat), ein Dach über dem Kopf und sozialrechtliche Absicherungen. Rechtlich gesehen dürfen sie im Rahmen von Hilfstätigkeiten in Bund, Land, Gemeinde oder ihrer Unterkunft einen bestimmten – von Bundesland zu Bundesland verschieden hohen – Freibetrag dazuverdienen, um ihr Taschengeld aufzubessern. Trotzdem müssen sie zusätzlich zu den bevorstehenden Hürden drei Monate warten, bis sie überhaupt arbeiten dürfen. Erst nach dem Erhalt eines positiven Asylbescheids haben sie freien Zugang zum Arbeitsmarkt und Anspruch auf diverse Sozialleistungen. [4] [5]


Hürde – Sprache und Kultur
Zu Beginn sind oft die fremde Kultur und Sprache eine große Hürde, da man sich in seiner neuen Heimat erst zurechtfinden muss, um auf Menschen und Kultur zugehen zu können. Deutschkurse sind aber während des Asylverfahrens und in der Grundversorgung nicht rechtlich verankert, jedoch sind Flüchtlinge nach dem Erhalt des positiven Bescheides verpflichtet Deutsch zu lernen. Während des Asylverfahrens werden Deutschkurse von Initiativen vor Ort und gemeinnützigen Vereinen organisiert. Wegen fehlender Ressourcen können diese oft nicht so durchgeführt werden, wie es für die Lernenden wünschenswert wäre. Um also dieses erste Hindernis zu verkleinern, muss das Angebot an Deutschkursen verbessert werden, das in sehr vielen Quartieren zwar existiert, aber unter fehlenden Leistungsstufen, mangelnder Infrastruktur und zu wenigen LehrerInnen leidet und somit die Motivation und Möglichkeiten negativ beeinträchtigt. Um diese Probleme zu umgehen, können Menschen mit nicht-deutscher Muttersprache in Wien zum Beispiel in der Hauptbücherei an moderierten Konversationskursen teilnehmen. [6] Dort haben sie die Möglichkeit ihre Deutschkenntnisse zu verbessern, mit anderen Menschen Kontakte zu knüpfen und sich auszutauschen.


Hürde – Ausbildung
Minderjährige AsylwerberInnen dürfen, sofern sie schulpflichtig sind, auch hier „ganz normal“ in die Schule gehen und einen Pflichtschulabschluss machen. [7] Falls sie aber nicht mehr schulpflichtig oder schon volljährig sind, wird der Eintritt in eine höhere Schule komplizierter, da diese rechtlich nicht zur Aufnahme aller Jugendlichen verpflichtet sind. [8] Deshalb wird eine weitere (Schul-)Ausbildung unter anderem von Vereinen wie Prosa ermöglicht, die ihren SchülerInnen zum Beispiel Pflichtschulabschlüsse und somit einen leichteren Einstieg in die Arbeitswelt ermöglichen. Im sechsten Wiener Gemeindebezirk ist durch das Projekt „Schule für alle“ ein Ort entstanden, wo mit Hilfe von Unterricht, Nachbarschaftspartizipation und SozialarbeiternInnen junge Flüchtlinge gefördert werden und ihnen eine Ausbildung geboten wird. [9]
Weiters hat man als AsylsuchendeR die Möglichkeit eine Lehre zu beginnen, sofern man unter 25 Jahre alt ist und eine Lehrstelle in einem der Berufe, die unter Lehrlingsmangel leiden – wie zum Beispiel Restaurantfachmann oder Drogist – gefunden hat. Trotzdem müssen ArbeitgeberInnen eine Beschäftigungsbewilligung erwirken und AsylwerberInnen eine AMS-Prüfung durchlaufen. [10] Ein etwaiges Studium hängt immer von den Zieluniversitäten ab, die verschiedene Regelungen für die Anerkennung von Zeugnissen bzw. eigene Zugangsbestimmungen haben. Außerdem sind eventuell anfallende Studiengebühren zu zahlen. [11]


Hüürde – Unselbstständige Erwerbstätigkeit
Laut geltendem Ausländerbeschäftigungsgesetz könnten AsylwerberInnen drei Monate nach der Stellung des Asylantrags einer unselbstständigen Beschäftigung nachgehen. In diesem Fall müssen sie, bevor sie arbeiten dürfen, eine Stelle gefunden haben, um eine Beschäftigungsbewilligung erwirken zu können. Eine solche Bewilligung muss von zukünftigen ArbeitgeberInnen beantragt werden, gilt für zwölf Monate und wird gegebenfalls auch an den/die ArbeitgeberIn ausgestellt. [12] [13] Abgesehen davon, wird im Rahmen einer Arbeitsmarktprüfung (Ersatzkraftverfahren) untersucht, ob ÖsterreicherInnen, EU-BürgerInnen, EWR-BürgerInnen und andere Menschen mit Arbeitserlaubnis diese Arbeitsstelle besetzen könnten. [14]
Zusätzlich beschränkt wird der Bereich der unselbstständigen Erwerbstätigkeit für alle Asylsuchenden durch den Bartenstein-Erlass, der seit 2004 in Kraft ist. Durch diesen Erlass ist es nur noch erlaubt Beschäftigungsbewilligungen für Ernte- und Saisonarbeit zu erteilen, wodurch die unselbstständige Beschäftigung auf ein Minimum eingeschränkt wird. Weiters gibt es ein bestimmtes jährliches Kontingent an Stellen für AsylwerberInnen, für die Beschäftigungsbewilligungen – befristet auf maximal sechs Monate pro Jahr – ausgestellt werden. [15]
Zusätzliche Schwierigkeiten ergeben sich, wenn AsylwerberInnen in Gebieten untergebracht werden, in denen es nur wenig Saison- bzw. Erntearbeit gibt, wie zum Beispiel in Wien. Im Verhältnis zur Größe der anderen Bundesländer, gibt es hier ein relativ kleines Kontingent an Arbeitsplätzen, was zu einer weiteren Verschärfung der Situation führt. [16]


Hürde – Selbstständige Erwerbstätigkeit
Weiters gibt es noch den Bereich der selbstständigen Erwerbstätigkeit, der sich in reglementierte und freie Gewerbe teilt. Will einE AsylsuchendeR einem reglementierten Beruf nachgehen, muss dieseR wie jedeR andere freiberuflich Tätige zuerst ein Gewerbe anmelden. Dies ist aber nur möglich, wenn er einen Beweis seiner Fähigkeiten vorlegen kann. [17] AsylwerberInnen müssen also ihre im Ausland erworbene Ausbildung oder Zeugnisse in Österreich nostrifizieren lassen, um die Gleichwertigkeit ihrer Ausbildung festzustellen, was de facto problematisch ist, da Asylsuchende oft ohne Papiere flüchten und daher die Anerkennung eine große Hürde darstellt. [18]
So bleibt also nur die selbstständige Erwerbstätigkeit im Bereich des freien Gewerbes, wie unter anderem Sexarbeit oder Zeitungskolportage, [19] aber auch Asphaltier, Hausbetreuung, Berufsfotograf oder verschiedene Sprachdienstleistungen. [20] So sind zum Beispiel in Wien momentan rund 450 Augustin-VerkäuferInnen tätig, die ihre Zeitungen beim Verein „Sand & Zeit“ beziehen und diese dann individuell weiterverkaufen können. Sie dürfen ihre Zeiteinteilung und die Menge der Exemplare, die sie verkaufen frei wählen und sind häufig an öffentlichen Orten, wie gut frequentierten U-Bahnstationen oder vor Supermärkten zu finden. [21] Freie Gewerbe darf man im Gegensatz zu reglementierten Gewerben ohne Befähigungsnachweis ausüben, weshalb sie prinzipiell eine Möglichkeit zur Erwerbstätigkeit für Asylsuchende darstellen.


Hürde – Verlust der Sicherheiten
Wenn man es geschafft hat alle vorhergegangenen Hindernisse hinter sich zu lassen und arbeiten zu dürfen, aber mehr verdient als der gesetzliche Freibetrag erlaubt, verliert man den Anspruch auf die staatliche Grundversorgung und somit auf ein Quartier, 40 Euro Taschengeld pro Monat, Verpflegung bzw. Unterstützungen für SelbstversorgerInnen (Mietzuschuss in der Höhe von 120 Euro und Verpflegungshöchstsatz in der Höhe von 200 Euro) sowie Versicherungen. Der Wiedereinstieg in die Grundversorgung muss beantragt werden und kann erst stattfinden, wenn das verdiente Geld komplett aufgebraucht wurde. [22] Dadurch, dass AsylwerberInnen keinen Anspruch auf andere Sozialleistungen außer der Grundversorgung haben, befinden sie sich also im Falle der Erwerbstätigkeit in einer sehr prekären Situation. Sollten sie zum Beispiel auf Grund einer Krankheit ihre Arbeit verlieren, hätten sie kein Netz, das sie auffangen könnte. Das Resultat: Asylsuchende werden dafür „bestraft“, zu arbeiten, gleichzeitig aber mit den Vorwürfen der Untätigkeit konfrontiert. Außerdem steht der Verlust der Sicherheiten in keiner Relation zum Aufwand einer Beschäftigung nachgehen zu wollen.


Hürden – Der Versuch, sie zu umgehen
Möchten oder müssen Asylsuchende trotzdem noch etwas dazuverdienen, können es sich aber nicht leisten, die Grundversorgung zu verlieren, scheitern an einer der anderen Hürden oder wollen die ganzen Strapazen nicht auf sich nehmen, so bleibt – abgesehen von den gemeinnützigen Hilfstätigkeiten – nur noch die Arbeit auf Basis freier Spenden oder undokumentierte Arbeit bzw. kriminelle Aktivitäten, wie Drogenhandel. All diese Beschäftigungsvarianten im informellen Sektor bewegen sich in einem Raum ohne sozial- oder arbeitsrechtliche Absicherung. Besonders im Bereich der undokumentierten Arbeit sind AsylwerberInnen stark von Ausbeutung und Unterdrückung betroffen, woraus sie oft nur schwer entkommen können und es für die Betroffenen scheinbar keine Alternativen gibt. [23] Einen rechtlich fragwürdigen Raum bietet die Verrichtung von Arbeit auf Basis von freiwilligen Spenden oder Volontariaten, wie zum Beispiel bei Nachbarschaftsdiensten. Leider begeben sich dabei alle Beteiligten in eine rechtliche Grauzone und müssen mit rigorosen Strafen rechnen. [24] Außerdem fehlt auch hier eine arbeits- bzw. sozialrechtliche Absicherung der ArbeitnehmerInnen (AsylwerberInnen), was sie selbst in eine äußerst prekäre Situation bringen kann.
Ein positives Beispiel stellt zum Beispiel der Verein „Kama“ dar, der ausschließlich ehrenamtlich organisiert ist und eine Plattform zum Austausch von Fähigkeiten bietet. In Wien, Graz, Linz und Salzburg wird hier Können in verschiedenen Kursen in den Bereichen Sport, Musik und Tanz, Kochen und Essen, kreativem Gestalten und Sprachen an andere weitergeben. Alle Kurse sind kostenlos, für alle zugänglich und werden von AsylwerberInnen, Asylberechtigen oder MigrantInnen geleitet, die sich im besten Fall über Spenden der TeilnehmerInnen freuen. [25]


Von der Greuzone zum Potenzialraum
Durch die erwähnten massiven Hindernisse beim Zugang zum Arbeitsmarkt, entstehen an dessen Rand Grauzonen, in die man AsylwerberInnen zwingt. Grauzonen bilden – trotz ihrer negativen Konnotation – soziale Räume, die von verschiedenen AkteurInnen, wie AsylwerberInnen, Privatpersonen und Organisationen bespielt werden und praktisch überall zustande kommen können. Diese Räume sind das eigentliche positive Phänomen und bieten verschiedene Bereiche zur Entfaltung. Diese Grauzonen sind also eigentlich Möglichkeitsräume, die viele Zustände der „Integration“ erzielen können, wie zum Beispiel das Lernen einer Sprache, das Knüpfen von Kontakten und von Freundschaften. Hier finden sie eventuell Anschluss an andere AsylwerberInnen, Menschen aus ihrer Heimat, Menschen mit einem Aufenthaltstitel sowie auch an ÖsterreicherInnen.
Durch stark variierenden Parameter sind diese Grauzonen jedoch äußerst schwierig zu definieren und zu verorten, können sich sehr unterschiedlich und vielfältig darstellen und sich ununterbrochen verändern. Tatsächliche Potenzialräume kann jedoch nur ein uneingeschränkter Arbeitsmarkt bieten, in dem AsylwerberInnen ihre individuellen, oft bereits erlernten Fähigkeiten bewusst einsetzen und fortbilden können – und dies in einem sicheren und geschützten Arbeitsumfeld.


Schaffung von Potenzialräumen
Meine vorangegangene Erläuterung macht klar, dass der Arbeitsmarkt, der für AsylwerberInnen zugänglich ist, ein einziger Hürdenlauf ist. Haben Asylsuchende es geschafft, alle Hindernisse zu überwinden und dürfen arbeiten gehen, verlieren sie Anspruch auf die Grundversorgung und alle damit verbundenen Sicherheiten. Will man diese Sicherheiten nicht verlieren, ist man zum Nichtstun gezwungen. Die wenigen Auswege sind in diesem Fall gemeinnützige Arbeiten für eine Aufwandsentschädigung oder Arbeiten im informellen Sektor, in dem man noch weniger Sicherheiten hat. Ihre Fähigkeiten können AsylwerberInnen momentan nur in Grauzonen entfalten und viel zu selten in Potenzialräumen. Um AsylwerberInnen den Zugang zu mehreren dieser zu gewähren und ihnen die Möglichkeit zu geben, mit mehr Sicherheiten zu arbeiten und zu leben, wäre ein wichtiger Schritt, den Bartenstein-Erlass für nichtig zu erklären, da dieser eine Verschärfung der ohnehin schon schwierigen Situation darstellt. AsylwerberInnen würden dann immer noch dem Ausländerbeschäftigungsgesetz unterliegen, dürften aber in allen Bereichen arbeiten, in denen sie einen Job fänden und eine Beschäftigungsbewilligung bekommen würden. [26] So könnten sie beispielsweise als TischlerIn, AutomechanikerIn oder VerkäuferIn arbeiten, hätten dadurch ein geregeltes Arbeitsumfeld, ArbeitskollegInnen und könnten die gerade erlernte Sprache anwenden.
Eine weitere wichtige Veränderung wäre, wenn man nicht sofort den Anspruch auf alle Teile der Grundversorgung verlieren würde. Das hätte den Vorteil, dass AsylwerberInnen weniger Angst vor der Erwerbstätigkeit und dem damit verbundenen Verlust von Sicherheit hätten. „Es wird notwendig sein, verstärkt Vorkehrungen für den Übergang zwischen Beschäftigung und Grundversorgung von AsylwerberInnen zu schaffen, bei denen auch sichergestellt sein muss, dass sich die Arbeitsaufnahme für AsylwerberInnen bezahlt macht, da ansonsten zu befürchten wäre, dass ein effektiver Arbeitsmarktzugang für AsylwerberInnen mangels Arbeitsanreizen verhindert würde,“ zitiert der Verein SOS-Mitmensch auf seiner Homepage die Studie des WIFO zu „Auswirkungen einer Erleichterung des Arbeitsmarktzuganges für Asylsuchende in Österreich.“ [27]
Schon diese Veränderungen hätten den positiven Effekt, dass sich die jetzigen Grauzonen rund um den Arbeitsmarkt zu Potenzialräumen auf dem Arbeitsmarkt ausweiten könnten und AsylwerberInnen auch diese Räume zur Integration nutzen könnten. So müsste einE AsylsuchendeR zum Beispiel nicht in der Hauptbibliothek das Deutschsprechen üben, bei „Kama“ Kontakte suchen, für ein paar wenige Euros Hilfsdienste im eigenen Quartier leisten und auf die staatliche Grundversorgung hoffen, sondern könnte in einem Restaurant seine Kochkünste unter Beweis stellen, mit den ArbeitskollegInnen Deutsch sprechen und sich so sein Leben selbst finanzieren. Automatisch kämen Asylsuchende leichter mit der lokalen Bevölkerung in Kontakt, könnten die Sprache besser lernen und schneller Freundschaften knüpfen. Abgesehen davon müssten diese Menschen nicht mehr tagelang in den Quartieren nichtstuend ausharren, sondern könnten durch Selbstbestimmung aktiv etwas zu ihrem Leben und ihrem Umfeld beitragen und sich anstatt in Grauzonen, in Potenzialräumen entfalten.

 

 

Quellenangaben

[1] Siehe UNHCR, The UN Refugee Agency – Asylsuchende dürfen kaum arbeiten, URL: http://www.unhcr.at/unhcr/in-oesterreich/fluechtlingsland-oesterreich/arbeiten-kaum-moeglich.html, abgerufen am 01.07.2015.

[2] Gespräche mit AsylwerberInnen während der Exkursion im Rahmen der LVA Kleines Entwerfen Fluchtraum Österreich, TU Wien, April 2015.

[3] Siehe Österreichischer Rundfunk, Eins und eins ist nicht drei, URL: http://orf.at/stories/2283553/2283554/, abgerufen am 01.07.2015.

[4] Siehe Bundeskanzleramt Österreich, Allgemeines zum Asyl, URL: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/321/Seite.3210001.html, abgerufen am 29.06.2015.

[5] Siehe Österreicher Rundfunk, In der Mitte angekommen, URL: http://orf.at/stories/2285355/2285356/, abgerufen am 01.07.2015.

[6] Siehe Büchereien Wien, URL: http://www.buechereien.wien.at/de/standorteoeffnungszeiten/hauptbuecherei/services/deutschumfuenf, abgerufen am 06.07.2015.

[7] Siehe Netzwerk Kinderrechte Österreich, (Unbegleitete) Minderjährige Flüchtlinge, URL: http://www.kinderhabenrechte.at/index.php?id=25, abgerufen am 22.05.2015.

[8] Ebd.

[9] Siehe Projekt Schule für Alle, URL: http://www.prosa-schule.org/#!project/c1q9q, abgerufen am 29.06.2015.

[10] Siehe AMS Wien, Jugendliche – Mangelberufsliste für Asylwerber*innen 2015, URL: http://arbeitsmarktzugang.prekaer.at/files/2013/02/AMS-Mangelberufsliste Lehrausbildung.pdf, abgerufen am 29.06.2015.

[11] Siehe Flüchtlingskoordination Tirol, Informationen zum Thema Studieren für Asylwerber bzw. Flüchtlinge, URL: http://www.asyl-in-tirol.at/bildung/schule-kurse/810-informationen-zum-thema-studieren-fuer-asylwerber-bzw-fluechtlinge, abgerufen am 01.07.2015.

[12] Siehe Arbeitsmarktzugang Prekär, FAQ#1: Wie sieht der Arbeitsmarktzugang von Asylwerber*innen in Österreich derzeit aus?, URL: http://arbeitsmarktzugang.prekaer.at/faq-1/, abgerufen am 22.05.2015.

[13] Siehe Arbeitsmarktzugang Prekär, FAQ#2: Was ist eine Beschäftigungsbewilligung?, URL: http://arbeitsmarktzugang.prekaer.at/faq-2/, abgerufen am 22.05.2015.

[14] Siehe Arbeitsmarktzugang Prekär, FAQ#3: Was ist eine Arbeitsmarktprüfung durch ein Ersatzkraftverfahren?, URL: http://arbeitsmarktzugang.prekaer.at/faq-3/, abgerufen am 22.05.2015.

[15] Siehe Arbeitsmarktzugang Prekär, FAQ#4:Was regelt der Bartenstein-Erlass?, URL: http://arbeitsmarktzugang.prekaer.at/faq-4/, abgerufen am 22.05.2015.

[16] Siehe Mag. Wolfgang Pirker, Ausländische Saisonarbeitskräfte, (Dissertation, Universität Wien, 2010), 134.

[17] Siehe Magistrat der Stadt Wien, Gewerbeberechtigungen für ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, URL: https://www.wien.gv.at/wirtschaft/gewerbe/ahs-info/auslaendisch.html, abgerufen am 01.07.2015.

[18] Siehe Viktoria Meyer, Die Integration von Asylwerbern am Arbeitsmarkt. Ein Vergleich ausgewählter europäischer Länder, (Diplomarbeit, Karl-Franzens-Universität Graz, 2014), 67.

[19] Ebd., 68.

[20] Siehe Arbeitsmarktzugang Prekär, FAQ#10: Was ist im Bereich selbstständiger Arbeit rechtlich möglich und praktisch relevant? Gibt es noch andere Bereiche in denen Asylwerber*innen beschäftigt werden?, URL: http://arbeitsmarktzugang.prekaer.at/faq-10/, abgerufen am 22.05.2015.

[21] Siehe Verein Sand & Zeit, Boulevardzeitschrift Augustin, URL: http://www.augustin.or.at/vertrieb/faqs/faq.html, abgerufen am 06.07. 2015

[22] Siehe Arbeitsmarktzugang Prekär, FAQ#17: Welche Konsequenzen hat eine Erwerbsarbeit für den Bezug der Grundversorgung?, URL: http://arbeitsmarktzugang.prekaer.at/faq-17/, abgerufen am 01.07.2015.

[23] Siehe Anlaufstelle zur gewerkschaftlichen Unterstützung UNDOKumentierter Arbeitender, Warum ist es wichtig, undokumentiert Arbeitende zu unterstützen?, URL: http://undok.at/de/faqs/#05, abgerufen am 01.07.2015.

[24] Siehe derstandard.at, Flüchtlingshelfer als strafwürdiger Arbeitgeber, URL: http://derstandard.at/2000010761278/Fluechtlingshelfer-als-strafwuerdiger-Arbeitgeber, abgerufen am 01.07.2015.

[25] Siehe Verein Kama, URL: http://www.kama.or.at/wien, abgerufen am 06.07.2015.

[26] Siehe Verein SOS-Mitmensch, Wifo-Studie belegt Nichtfunktionieren des Arbeitsverbots für Asylsuchende, URL: http://www.sosmitmensch.at/site/home/article/1037.html, abgerufen am 01.07.2015.

[27] Ebd.

 

Wege durch den Arbeitsmarkt

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