FLUCHTRAUM ÖSTERREICH 2015


DIE INSTITUTION ASYL ÖSTERREICH
Birgit Miksch







Asylverfahren in Österreich
Das Asylsystem in Österreich und das dazugehörige Verfahren zur Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz sind sowohl für die direkt betroffenen AsylwerberInnen als auch für die breite Masse undurchsichtig. Die unterschiedliche Handhabung in den Bundesländern und Sonderregelungen für Familien und minderjährige Flüchtlinge tragen nicht dazu bei, diese für die AsylwerberInnen langwierige Prozedur verständlich zu machen.
Der folgende Text soll im Zusammenhang mit dem Mapping einerseits zur Aufklärung über den Ablauf des Verfahren zur Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz dienen, andererseits aber auch die Grundlage für eine Diskussion über Asylinstitutionen bieten. Mit der Übertragung des Verfahrens auf den Entwurf eines fiktiven Amtsgebäudes der „Institution Asyl Österreich“ werden wichtige Strukturen und Abläufe innerhalb des Systems mit Hilfe von Architektursujets veranschaulicht, verräumlicht, begreifbar und angreifbar gemacht.
Dieser verräumlichte Entwurf des Verfahrens behandelt folgende Fragen: Was macht das „Regelwerk Asyl“ in Österreich zu einer Institution und wodurch zeichnet sich diese aus? Wie kann mit dem Zuwachs der Asylanträge umgegangen werden und an welchen Punkten ist eine Diskussion über eine Reform im Asylwesen notwendig?


Totale Institution und organisierte Desintegration
Der Begriff der Institution ist in der Wissenschaft eher uneinheitlich definiert. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird eine Institution mit „Anstalt, Einrichtung, Organisation“ [1] gleichgestellt, wobei in der Soziologie meist „eine normativ geregelte, mit gesellschaftlichem Geltungsanspruch dauerhaft strukturierte und über Sinnbezüge legitimierte Wirklichkeit sozialen Handelns“ [2] gemeint ist. Der kanadische Soziologe Erving Goffman erstellt in seinem 1973 veröffentlichten Werk „Asyle: Über die soziale Situation von psychiatrischen Patienten und anderer Insassen“ ein Konzept zu Totalen Institutionen. [3] Der Begriff der Totalen Institution wurde bereits 1829 von dem französischen Architekten Louis-Pierre Baltard geprägt. Er beschreibt die architektonischen Merkmale der Totalen Institution von typischen Gefängnissen: „Mehrere Gebäude mit unterschiedlichen Funktionen erstrecken sich über mehrere tausend Quadratmeter. Der Negativraum zwischen den Bauten – die Höfe – bilden die Nachbarschaft. Die umfassenden Mauern und Stacheldrähte umschließen diese Enklave vollkommen und trennen sie von der restlichen kulturellen Gemeinschaft.“ [4]
2009 veröffentlicht die deutsche Sozialpädagogin Vicki Täubig ihr Buch „Totale Institution Asyl – Empirische Befunde zu alltäglichen Lebensführungen in der Organisierten Desintegration,“ in welchem sie an der Definition von Goffman festhält und das Konzept der Totalen Institution auf das Regelwerk Asyl überträgt. Den von ihr geprägten Begriff der Organisierten Desintegration erklärt sie folgendermaßen: „Organisierte Desintegration steht für das asyl- und aufenthaltsrechtliche Strukturgeflecht, das für Asylwerber und ‚Geduldete’ als Angehörige einer bürokratischen Kategorie hergestellt wird. In diesem Strukturgeflecht ist Desintegration angelegt und es lässt sich in spezifischen Momenten mit dem Konzept der totalen Institution fassen. [...] Organisierte Desintegration rekurriert sowohl auf die bürokratische Organisation menschlicher Bedürfnisse als auch auf die ‚bürokratische Kategorie’ Asylwerber.“ [5]


Institution, Architektur und Politik
Der bürokratische Umgang mit Menschen und dessen Umsetzung in der Architektur ist durchaus kein neuer Ansatz. Ein gutes Beispiel für funktionsorientierte Architektur bietet das Arbeitsamt von Walter Gropius in Dessau von 1927. Die Massenarbeitslosigkeit wurde zum nationalen Problem und die Reaktion der Regierung war die Reichsanstalt für Arbeitslosenvermittlung und Arbeitslosenversicherung zu gründen, „[...] als ‚Arbeitsvermittlung für eine große Anzahl Arbeitssuchender verschiedener Berufsgebiete mit einer möglichst geringen Anzahl von Beamten’. Das Haus [...] funktionierte wie eine Menschensortiermaschine. [...] Gleichwohl ist es ein Haus der kurzen Wege, das die Betroffenen möglichst schnell wieder aus ihrer belastenden Situation befreien wollte.“ [6] Der Entwurf richtet die Raumabfolge auf die Sortierung der Arbeitslosen und den Ablauf der Vermittlung aus. Ist das Arbeitsamt somit nur ein bloßer Spiegel des vorhandenen Systems oder nimmt der Entwurf ebenfalls Einfluss auf die institutionellen Abläufe in diesem Gebäude? Oft wird davon ausgegangen, dass Architektur nur als Dokumentation einer vorherrschenden Situation dient und somit die Architektur zum „[…] ‚Ausdruck’, ‚Spiegel’ oder ‚Anzeiger’ des Sozialen macht, und ihr damit lediglich einen sekundären Part zuschanzt. Mit den Ausdrucks-Begriffen verknüpft sich nämlich eine Denkweise, in der die symbolischen Dinge die bloße Hülle der bereits bestehenden Gesellschaft sind, oder die rein passiven Objekte der ‚eigentlichen’ sozialen Interaktion.“ [7] So beschreibt die deutsche Architektursoziologin Heike Delitz in ihrem Text „Architektur als Medium des Sozialen“ die Darstellung der Architektur im Zusammenhang mit der Gesellschaft. Weiters erklärt sie aber auch die Möglichkeit, dass Architektur „eher konstitutiv“ sei, „ein Medium, statt bloßer Spiegel des Sozialen: Sie bringt eine Differenz in das Soziale ein, anstatt zu kopieren, was vorher und unabhängig von ihr existiert.“ [8]


Die Institution Asyl als fiktives Amtsgebäude
Es stellt sich die Frage, wie sich Institutionen im Architekturkontext äußern. „Goffman versteht unter totaler Institution die ‚Handhabung einer Reihe von menschlichen Bedürfnissen durch die bürokratische Organisation’ in einem von der Außenwelt durch Mauern und Zäune abgegrenzten Gebäude oder Gebäudekomplex. Er beschreibt damit die totale Institution als geschlossenen Container.“ [9] Ausgehend von dieser Annahme Goffmans wird das Konstrukt der Institution Asyl Österreich in einem Mapping räumlich zu einem von der Außenwelt abgeschlossenen Gebäude zusammengefasst. Darin werden Abläufe im Verfahren visuell begreifbar und Zusammenhänge zu den einzelnen involvierten AkteurInnen hergestellt. Langwierige Wege und Zirkulationen werden innerhalb des Systems aufgezeigt und das Gebäude kann als Grundlage dazu dienen, die Diskussion über Asylinstitutionen zu verräumlichen.
Das in Folge beschriebene fiktive Amtsgebäude zur Institution Asyl dient zwar einerseits zur Dokumentation der vorhandenen Situation, der die AsylwerberInnen ausgesetzt sind, andererseits sollen auch subjektive emotionale Wahrnehmungen der Asylsuchenden wie Hürden und Wartezeiten in der Aufnahmeprozedur aufgezeigt werden. Durch die Zuweisung von Bedeutungen zu den einzelnen Architekturelementen wird veranschaulicht, welchen Gefühlen und welchem Druck die AsylwerberInnen in den bestimmten Stationen ausgesetzt sind.


Eintritt in das System
Sobald die Schutzsuchenden die Staatsgrenze Österreichs überschritten haben, muss bei der Polizei oder in einem der drei Erstaufnahmestellen in Traiskirchen (Niederösterreich), Thalham (Oberösterreich) oder direkt am Flughafen Wien-Schwechat persönlich um Asyl angesucht werden. Dies ist sozusagen der erste Schritt durch die Eingangstüre in das System der Asylpolitik in Österreich. Mit Glück entgehen die Schutzsuchenden der Schubhaft: Denn die meisten Flüchtlinge reisen ohne gültiges Visum nach Österreich ein und sind somit „illegale Einwanderer“ und das auch, wenn die Schutzsuchenden auf der Flucht keine Möglichkeit zur legalen Einreise haben. Es folgt die Aufnahme der Daten, die Asylsuchenden werden fotografiert, Fingerabdrücke werden abgenommen und das persönliche Gepäck wird durchsucht. Es widerfährt einem eine Behandlung wie jedem Insassen einer Anstalt − eine Routinehandlung, wie in den meisten Totalen Institutionen laut Goffman: „So geht mit dem Eintritt in die totale Institution meist eine Aufnahmeprozedur einher, bei der Lebenslauf, Fingerabdrücke oder Körpermaße aufgenommen werden.“ [10] Es sind zahlreiche erste Stationen, die durchquert werden müssen, bevor man in einer der Erstaufnahmestellen untergebracht wird.


Warteraum Erstaufnahmestelle
Die Erstaufnahmestelle wird künftig zum Wartezimmer, in welchem zwischen den zu absolvierenden Pflichtstationen nicht viele Möglichkeiten bestehen, sich die Wartezeit angenehm zu gestalten. Zuallererst wird nun geprüft, ob die AntragstellerInnen überhaupt das Recht besitzen, in Österreich zum Asylverfahren zugelassen zu werden. Nach einer ärztlichen Untersuchung und der ersten Befragung zum Fluchtweg bekommen Asylwerber­Innen eine rote Identitätskarte, welche das Verlassen der Erstaufnahmestelle untersagt. Erst nach fünf Tagen wird eine grüne Identitätskarte mit einer ausgeweiteten Gebietsbeschränkung, die etwa der Bezirksgrenze entspricht, ausgestellt. Die Ortsunkundigen sind sich dieser offenen Grenzen oft nicht bewusst. Dennoch können bei Nichteinhaltung Geldstrafen oder Schubhaft verhängt werden. Der einzige nähere Kontakt zur Umgebung im neuen Land kann durch eine Rechtsberatungsstelle verschiedener Nichtregierungsorganisationen hergestellt werden. Diese helfen bei der Vorbereitung der nächsten wichtigen Station – der zweiten Befragung zum Fluchtweg. Danach begeben sich die Asylsuchenden wieder in die Warteposition.


Checkpoint Zulassung zum Asylverfahren
Nach dieser Wartephase – die Dauer für jeden einzelnen Fall variiert – dürfen die AntragstellerInnen ihren Bescheid abholen. Ist dieser positiv wird man zum Asylverfahren zugelassen und darf mit diesem Bescheid den Checkpoint in den nächsten Abschnitt durchqueren. Ist dieser allerdings negativ – der Antrag wurde abgelehnt, beispielsweise weil ein anderer EU-Staat gemäß Dublin-III-Abkommen für die Durchführung des Verfahrens zuständig ist oder die Person aus einem „sicheren Drittstaat“ stammt, bleibt den AntragstellerInnen neben der freiwilligen Rückkehr und der Abschiebung nur die Beschwerde beim Bundesverwaltungsgerichtshof (in Folge BVwG). Die Beschwerde muss fristgerecht innerhalb einer Woche eingereicht werden. Entscheidet der BVwG positiv, werden die AsylwerberInnen zum inhaltlichen Asylverfahren in Österreich zugelassen, bei einer Negativ-Entscheidung muss der Staat Österreich verlassen werden.


Warteraum Grundversorgung
Für die zum Asylverfahren Zugelassenen beginnt ein neuer wichtiger Abschnitt. Sie bekommen eine weiße Identitätskarte, welche ihnen uneingeschränkte Mobilität innerhalb Österreichs erlaubt. Zum ersten Mal seit ihrer Einreise dürfen die AsylwerberInnen sich zumindest innerhalb der Staatsgrenzen frei bewegen. Ihnen wird ein Freiraum ermöglicht, der ein Privileg darstellt. Täubig beschreibt das im Zusammenhang Totaler Institutionen so: „Freiräume sind zum einen territorial begrenzte Räume, über die sowohl den Insassen als auch dem Personal bekannt ist, dass sie weniger kontrolliert werden als andere Räume. Zu einigen dieser Freiräume haben nur bestimmte Insassengruppen Zugang, der als Privileg vergeben werden kann.“ [11]
Auch werden die AsylwerberInnen im Zuge der Verteilung auf die verschiedenen Bundesländer in die Grundversorgung überstellt. Die Grundversorgung umfasst eine Unterkunft, die notwendigste Verpflegung und eine Krankenversicherung. Sämtliche Bedürfnisse werden auf die primären körperlichen Bedürfnisse reduziert. Der Arbeitsmarktzugang bleibt versperrt, sowohl Ausbildungsmöglichkeiten als auch Deutschkurse werden allenfalls durch Nichtregierungsorganisationen und ­Ehrenamtliche zur Verfügung gestellt. Ein aktiver Umgang mit der sozialen Umgebung bleibt meistens verwehrt. „Zweck der Sammellager sei der Schutz der Bevölkerung vor einer fiktiven Bedrohung. Der allumfassende Charakter und die Bedürfnisorganisation bedeuten für die Asylbewerber den Verzicht auf persönliche Freiheiten und Selbstbestimmung.“ [12] So beschreibt Täubig die Situation in den bestehenden Asyllagern und Unterkünften.


Die Einvernahme
Aufgrund der mangelnden Beschäftigungsmöglichkeiten und der nur sehr eingeschränkten Möglichkeit, aktiv an dem gesellschaftlichen Leben in der Umgebung teilhaben zu können, verbringen die AsylwerberInnen ihre Zeit meist nur mit Warten auf die für das inhaltliche Verfahren wichtigste Station – die Einvernahme durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA). Durch NGOs werden sie auf diese für den Ausgang des Verfahrens essentielle Einvernahme vorbereitet. Eine Verwirrtheit oder falsche Wiedergabe der Fakten durch Nervosität kann den Negativbescheid bedeuten. Und nach dem monatelang, nicht selten auch länger als ein Jahr, ersehnten Interview mit dem BFA stellt sich wieder eine ungewiss lange Warteperiode ein.


Bescheid erster Instanz
Mit Glück kann man sich am Ende dieser Warteperiode den positiven Bescheid von der Post abholen, die Institution Asyl verlassen und den Start in ein neues Leben beginnen. Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist nun geöffnet und auch einer Ausbildung steht theoretisch nichts mehr im Weg. In der Praxis aber ist auf Grund von Diskriminierung und der Nicht-Anerkennung der Ausbildung im Herkunftsland die Arbeitssuche ebenso schwierig wie die Suche nach einer neuen Wohnung. Die nun offiziell anerkannten Flüchtlinge müssen innerhalb von vier Monaten die Unterkunft in der Grundversorgung verlassen und sich selbstständig eine neue Basis aufbauen. Ist der Bescheid negativ, setzt sich die Prozedur fort und die AsylwerberInnen können eine kostenlose Rechtsberatung durch NGOs in Anspruch nehmen. Ist eine Rückkehr ins Herkunftsland nicht möglich, weil den Betreffenden Gefahr für Leib und Leben drohen würde (Art. 3 Europäische Menschenrechtskonvention – EMRK), bekommen die AsylwerberInnen subsidiären Schutz. Dieser Schutz wird jährlich verlängert, solange das Herkunftsland noch zu unsicher für eine Rückreise ist. Die Arbeitserlaubnis liegt für diesen Zeitraum vor. Wird keine Beschwerde über den Bescheid beim BVwG fristgerecht eingereicht, müssen die Asylsuchenden das Land freiwillig verlassen oder werden in Schubhaft genommen und abgeschoben.


Bescheid zweiter Instanz und Revision
Wird eine weitere Beschwerde beim BVwG eingebracht, findet eine erneute Verhandlung statt, die mehrere Monate bis zu Jahren dauern kann. Im besten Fall entscheidet der BVwG positiv und die AsylwerberInnen werden zu Asylberechtigten. Andere Möglichkeiten sind der subsidiäre Schutz, die erneute Durchführung des Asylverfahrens von Beginn an oder eine Aufenthaltsberechtigungskarte. Diese wird ausgestellt, wenn nach einer langen Aufenthaltsdauer in Österreich ausreichende Integration und die Selbsterhaltungsfähigkeit der AsylwerberIn nachgewiesen werden kann (Art. 8 EMRK).
Sollte auch dieser letzte Bescheid negativ ausfallen, müssen die Schutzsuchenden den Staat Österreich verlassen oder werden abgeschoben. In dieser Situation gibt es noch die Möglichkeit einer Revision beim Verwaltungsgerichtshof oder einer Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof, wenn die Asylsuchenden der Meinung sind, während des Verfahrens in ihren einfachgesetzlich oder verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten verletzt worden zu sein.


Institutionen und Reformen
Die stetige Debatte über die Asylpolitik in Österreich führt zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis. Im Gegenteil – das Gefühl, dass Entscheidungen seitens der Regierung oft als Kurzschlussreaktion aus Überforderung getroffen werden, steigt. Doch diese Entscheidungen der Regierung werden von der Öffentlichkeit nach kurzem Aufschrei einfach hingenommen. Täubig schreibt: „Die offiziellen Ziele werden von der Öffentlichkeit anerkannt, wobei offenkundig ist, dass sie nicht erreicht werden und viele totale Institutionen als bloße Aufbewahrungsorte für die Insassen dienen.“ [13] Auch die Aussage des Philosophen Gilles Deleuze aus dem Jahr 1990 in seinem Text „Postskriptum über die Kontrollgesellschaften“ besitzt heute noch immer seine Gültigkeit: „Wir befinden uns in einer allgemeinen Krise aller Einschließungsmilieus, Gefängnis, Krankenhaus, Fabrik, Schule, Familie. [...] Eine Reform nach der anderen wird von den zuständigen Ministern für notwendig erklärt [...]. Aber jeder weiß, daß [sic!] diese Institutionen über kurz oder lang am Ende sind. Es handelt sich nur noch darum, ihre Agonie zu verwalten und die Leute zu beschäftigen [...].“ [14]
Die Verräumlichung des Verfahrens im Mapping kann dazu beitragen, das Konstrukt des Asylwesens verständlich zu machen. Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Stationen werden aufgezeigt und Warteräume sichtbar. Durch die Übertragung des Verfahrensablaufs in ein Gebäude entsteht eine neue, veränderte Sichtweise auf den Umgang mit Asylwerber­Innen. Oft können Außenstehende sich kein Bild machen, welch langwierige Prozedur die AsylwerberInnen durchlaufen müssen. Durch das Aufzeigen und Aufzeichnen der vorhandenen Bürokratie wird klar, welche Hürden den Betroffenen in den Weg gestellt werden und wo lange unproduktive Warteräume entstehen. Auch Interessierte und AktivistenInnen können den Entwurf dazu nutzen, das System selbst besser zu verstehen und anderen − auch den AsylwerberInnen – verständlich zu machen und somit eine Basis für konstruktive Kritik und Diskussion über Reformen oder vollkommene Neugestaltung vorhandener Asylinstitutionen zu bilden.

 

 

Quellenangaben

[1] Duden Online, Synonyme zu Institution, URL: http://www.duden.de/rechtschreibung/Institution, abgerufen am 24.05.2015.

[2] Johannes Kopp und Bernhard Schäfers, Ed., Grundbegriffe der Soziologie. 10. Auflage, (Wiesbaden: Springer, 2010) 114.

[3] Siehe Erving Goffman, Asyle: Über die soziale Situation psychiatrischer Patienten und anderer Insassen, (Berlin: Surkamp, 1973).

[4] Laurence Tocci, The Proscenium Cage. Critical Case Studies in U.S. Prison Theatre Programs, (New York: Cambria Press, 2007), 288.

[5] Vicki Täubig, Totale Institution Asyl. Empirische Befunde zu alltäglichen Lebensführungen in der organisierten Desintegration, (München: Juventa, 2009), 56-58.

[6] Bauhaus Online, Walter Gropius: Arbeitsamt, URL: http://bauhaus-online.de/atlas/werke/arbeitsamt, abgerufen am 29.06.2015.

[7] Heike Delitz, Architektur als Medium des Sozialen. Zur soziologischen Theorie des gebauten Raumes, (Frankfurt am Main: Campus, 2010), 1, URL: http://www.heike-delitz.de/Architektur_als_Medium_2010.pdf, abgerufen am 24.05.2015.

[8] Ebd., 3.

[9] Vicki Täubig, Totale Institution Asyl. Empirische Befunde zu alltäglichen Lebensführungen in der organisierten Desintegration, (München: Juventa, 2009), 55.

[10] Ebd., 48.

[11] Ebd., 50-51.

[12] Ebd., 52.

[13] Ebd., 47.

[14] Gilles Deleuze, Postskriptum über die Kontrollgesellschaften, URL: http://www.formatlabor.net/nds/Deleuze-Postskriptum.pdf, abgerufen am 24.05.2015


VERWENDETE QUELLEN ZUR RECHERCHE ZUM ASYLVERFAHREN IN ÖSTERREICH

Siehe Asylkoordination Österreich, Infoblatt Asylverfahren, URL: http://www.asyl.at/infoblaetter/infoblatt_asylverfahren_2014.pdf, abgerufen am 09.05.2015.

Siehe Bundesministerium für Inneres, Asylwesen, URL: http://www.bmi.gv.at/cms/bmi_asylwesen/, abgerufen am 09.05.2015.

Siehe Plattform Rechtsberatung für Menschen Rechte, Videowegweiser, URL: http://www.plattform-rechtsberatung.at/index.php/en/videowegweisermainmenue, abgerufen am 09.05.2015.

 

Die Institution Asyl Österreich

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