FLUCHTRAUM ÖSTERREICH 2015


GRENZEN UND BEWEGUNGEN
Anton Wagner und Mario Weisböck







Zwei Fluchtgeschichten und deren Stationen
Durch die Betrachtung der individuell erlebten Geschichten von Djadi [1] und Kalil [2] soll ein Bild gezeichnet werden, das einen persönlichen Blick hinter allgemeine Zahlen und Fakten von „Flüchtlingsströmen“ ermöglicht. Die Analyse der Gespräche zeigt, dass Flucht als ein komplexes Konstrukt von räumlichen, politischen, juristischen und zwischenmenschlichen Verflechtungen verstanden werden muss, an denen sich einerseits Muster und Systeme erkennen lassen, diese aber andererseits oft zufällig aus der Dynamik des Augenblickes zu entstehen scheinen.
So macht es einen Unterschied, ob man wie Djadi im Jahr 2012 oder wie Kalil im Jahr 2014 geflohen ist, weil sich manche Grenzen öffnen und andere wiederum schließen. Wobei Letzteres häufiger zu beobachten ist: Dass sich Grenzen verdichten und undurchlässig werden. Also Staaten oder Gemeinschaften den Ort des Eigenen gegenüber dem Fremden abzuschließen versuchen, [3] um genau beobachten und kontrollieren zu können, wer ein- und wer ausreist. So baut die bulgarische Regierung seit 2012 an der Verhärtung der EU-Außengrenze. Zum Baubeginn wünschte sich der bulgarische Verteidigungsminister: „Dieser Zaun wird die illegale Einwanderung stoppen.“ [4] 2015 plant der ungarische Premierminister einen 150 Meter langen und vier Meter hohen Grenzzaun an der serbisch-ungarischen Grenze zu errichten und Österreich zieht parallel dazu erneute Grenzkontrollen und Assistenzeinsätze in Betracht. [5] Offen geglaubte Grenzen – auch innerhalb des EU-Schengenraumes – erweisen sich als Gegenstand der Zeit und unterliegen als fluide Räume vielfacher Veränderung. Somit entsteht „[e]ine Gemeinschaft, die sich nicht mehr über ihre Gemeinsamkeit, sondern über die scharfe Bewachung ihrer Grenzen definiert,“ [6] damit im Inneren der eigene Bereich „ohne komisch dreinschauende Fremde, die aus dunklen Ecken und den Straßen der Elendsviertel hervorkriechen“ [7] existieren kann.
Und genau das passiert sowohl an einfachen Grenzzäunen – an denen Soldaten in Wachtürmen sitzen und mit einem Gewehr ausgestattet den leergeräumten Landstreifen entlang des Grenzgebietes überblicken können – als auch an automatisierten mehrschaligen Grenzzäunen, die mit einer Tränengassprühvorrichtung ausgestattet und über Kameras genau einsehbar sind. [8] An topographischen Gegebenheiten, die als Grenzen fungieren können, werden bauliche Veränderungen obsolet: Meere, Flüsse, Wüsten und Gebirge stellen unüberwindbare oder nur unter großer Anstrengung bewältigbare Barrieren dar, die nicht nur die Gefahr des Aufgegriffenwerdens, sondern eine Gefährdung des Lebens mit sich bringen.
Die Orte der Grenzregime sind nicht ausschließlich geographisch definierbare Linien. Vorrangig sind sie Handlungsfelder, die über Kontrollen und Überwachung durch Grenzbeamte und Patrouillen erst zu Grenzräumen werden. Der Maßstab dieser Handlungsfelder hängt nur indirekt mit lokalisierbaren Orten zusammen und erstreckt sich räumlich betrachtet bis ins Landesinnere.
Sollten die Fremden nun die Barrieren überwinden und ihre Andersartigkeit mit hineinnehmen, kann man sie immer noch segregieren und wegsperren, in Lagern internieren oder wieder „zurück“ schicken. Die Frage, die sich dabei stellt ist jedoch, wo dieses „Zurück“ sein soll, denn einen Ort des Eigenen gibt es für die Flüchtenden nicht beziehungsweise nicht mehr. Auf ihrer Flucht sind sie immer die Anderen, die Fremden, die sich weder innen noch außen befinden und sich in einer Grauzone dazwischen bewegen.
Das heißt also auch, dass es immer darum geht, ob man gesehen und entdeckt werden kann oder ob man sich verstecken bzw. tarnen muss. Während sich syrische Flüchtlinge z.B. innerhalb der Türkei frei bewegen und dort – wenn auch als billige Arbeitskräfte – arbeiten dürfen, [9] sie sich also frei und selbstbestimmt ihre Wege wählen können, endet diese Selbstbestimmtheit, wenn es darum geht eine Grenze zu überqueren. Dazu braucht es HelferInnen, welche die Situation vor Ort, die geographischen Gegebenheiten, das Überwachungssystem oder kurz: die Strategie des Grenzregimes kennen und diese taktisch zu umgehen wissen.


Der Grenzzaun – Transformation der Landschaft
Als Kalil im August 2014 aus Aleppo floh war die erste Grenze, an die er mit zwei Freunden traf, der Grenzstreifen zwischen Syrien und der Türkei, fern von einem regulären Grenzübergang. Der Maschendrahtzaun dort ist ungefähr 3,5 Meter hoch, Stacheldraht als oberer Abschluss soll das Überklettern verhindern. In dem Bereich vor dem Zaun wurde die Vegetation entfernt, wodurch in unmittelbarer Nähe zum Grenzzaun ein Verstecken unmöglich gemacht wird. Die Einsichtigkeit und Überwachbarkeit des Streifens wird durch Wachtürme und Patrouillen sichergestellt. Um also ungesehen die Grenze zu passieren, geschahen die Bewegungen in der Nacht. Beim ersten Versuch die Türkei zu erreichen wurde Kalils Gruppe von der Polizei entdeckt, zehn Minuten lang geschlagen und danach wieder zurück nach Syrien geschickt.
Für Djadi – zwei Jahre früher – war der Grenzübertritt in der Nähe von Antep noch wesentlich einfacher. [10] Mit einem Auto fuhr er zu einer Grenzstadt, in der er sich mit sechs weiteren Personen zu einer Gruppe zusammenschloss.
In einer ähnlichen Transformation, wie sie die natürliche Landschaft durch das Errichten von Zäunen erfährt, existieren im urbanen Kontext keine Gebäude innerhalb der Grenzzone. Stattdessen entstehen von Polizei und Militär bewachte Checkpoints an Straßen und Transitrouten.
Ein Fluchthelfer, der die örtlichen Gegebenheiten und Personennetzwerke kannte, führte die Gruppe zu Fuß innerhalb von zwei Stunden vom syrischen in den türkischen Teil der Stadt, von der aus sie ein Kleinbus nach Istanbul brachte. Die Grenze zwischen den beiden Ländern war relativ offen für Bewegungen in beide Richtungen. Bewachte Grenzübergänge in Städten konnten mit syrischem Ausweis überquert werden ohne einen Reisepass zu benötigen. Der Grenzfluss Orontes sowie der wenig bewachte, poröse Zaun ermöglichten das Schmuggeln von Personen und Waren, wie Waffen und Diesel sowohl von der Türkei nach Syrien als auch in umgekehrter Richtung. [11]
Unter dem Druck von USA und EU, [12] die Versorgungsroute in IS-besetztes Gebiet zu kappen verstärkte die türkische Regierung die Kontrollen entlang der Grenzzone, um Lieferungen an den IS und dem Einreisen von potentiellen IS-Kämpfern nach Syrien Einhalt zu gebieten, was Schutzsuchende, die versuchen, aus Syrien zu fliehen gleichermaßen trifft.
Im Juni 2015 schloss die Türkei für wenige Stunden die Grenze bei der Stadt Akçakale – die einen wichtigen Grenzübergang darstellte – und hinderte mit Wasserwerfern und Warnschüssen tausende Menschen an der Einreise, die vor Gefechten zwischen dem IS und kurdischen Kämpfern um die syrische Grenzstadt Tal Abjad flohen. Gleichzeitig versuchten mutmaßliche IS-Kämpfer die Flüchtenden an der Ausreise zu hindern. [13] In dieser verzweifelten Situation durchbrachen einige Flüchtende den Grenzzaun oder versuchten ihn zu überklettern. [14]


Die topographische Grenze
Während für das Errichten von Zäunen die Landschaft verändert wird, um bauliche Strukturen schaffen zu können und ein Maximum an Überwachbarkeit zu sichern, stellen gewisse topographische Gegebenheiten Grenzsysteme dar, die ohne Transformation Barrieren bilden. Diese erschweren wiederum maßgeblich das Weiterkommen während der Flucht und bringen die Schutzsuchenden, die nicht mehr über den Landweg einreisen können in Lebensgefahr. So endete der Seeweg über das Mittelmeer seit dem Jahr 2000 für mehr als 23.000 Menschen tödlich. [15]
Über die Ägäis haben im Jahr 2014 mehr als 26.000 Menschen die griechischen Inseln Lesbos, Samos und Chios erreicht, die in nur kurzer Entfernung zum türkischen Festland liegen. Einer von ihnen war Kalil, der fünf Mal versucht hatte, in einem überfüllten Gummiboot von Izmir aus nach Griechenland zu gelangen, aber jedes Mal von der türkischen Polizei abgefangen und zurück in die Türkei gebracht worden war. [16] Der sechste Versuch mit einem schnelleren, auch doppelt so teuren, Boot brachte die Gruppe erfolgreich nach Samos. [17]
Für Kalil war es wichtig, sich in Griechenland registrieren und in der Fingerabdruckdatenbank EURODAC speichern zu lassen, um später in einem anderen EU-Land Asyl beantragen zu können. Die Dublin III-Verordnung regelt innerhalb der EU, dass Flüchtlinge in jenes EU-Land abgeschoben werden können, in dem sie das erste Mal europäischen Boden betreten haben.Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stufte in einem Urteil im Jahr 2012 Rückführungen nach Griechenland – aufgrund schwerer Mängel in der Unterbringung von Flüchtlingen – als unverantwortbar ein. [18]
Damit Kalil sich legal in Griechenland aufhalten und später das Land verlassen konnte ohne wieder dahin zurück geschickt zu werden, suchte er bewusst die Polizei auf. Üblicherweise beobachten sowohl die griechische Küstenwache als auch Frontex Bewegungen im Mittelmeer und Flüchtlinge werden sofort nach ihrer Ankunft auf einer Insel in Gewahrsam genommen. [19] Kalils Gruppe musste aber erst zwei Stunden auf Samos zu Fuß suchen, bis sie eine Polizeistation fand, in der sie registriert und zwei Tage später in ein Lager gebracht wurde.


Diffuse Grenzen
Grenzsysteme sind nicht nur an ihren geographischen Ort gebunden und nicht nur als eine einzige Linie zu sehen. Für Flüchtende auf der Durchreise durch ein Land stellen Kontrollen im Zug, Straßensperren und polizeiliche Identitätsfeststellungen im öffentlichen Raum mobile Grenzen dar, die diffus erscheinen und für Reisende mit dem passenden Ausweis unsichtbar bleiben. Ohne die richtigen Papiere bringt eine Unwissenheit über die konkrete Grenzsituation jedoch große Unsicherheiten mit sich.
Nach einem Fußmarsch über die Grenze von Mazedonien nach Serbien wurde das Auto, das Kalil bis Belgrad bringen sollte bei einer Sperre auf einer Landstraße aufgehalten. Beim Versuch vor der Polizei davonzulaufen, wurde die Gruppe erwischt und von einem Polizisten mehr als eine Stunde lang am Straßenrand mit Füßen getreten, misshandelt und mit vorgehaltener Pistole gefragt: „Bist du Christ oder bist du Moslem?“ Kalils Antwort lässt erkennen, wie viel Wille eine neue Heimat zu finden und wie wenig zu verlieren er hatte: „Ich bin Moslem! Ich habe den Bürgerkrieg in Syrien überlebt, ich bin bis hierher gekommen. Du bist Polizist, du erschießt mich nicht!“ Erst einige Stunden später wurden sie zu einer Polizeistation gebracht, von der aus sie ein Richter wieder nach Mazedonien bringen ließ.
Als Djadi kurz nach seiner Ankunft in Kufstein in einen Zug nach Innsbruck eingestiegen war, wurde er während der Fahrt von Polizeibeamten kontrolliert. Da er sich weder ausweisen noch ein Ticket vorzeigen konnte, wurde er auf eine Polizeistation mitgenommen. Dort wurden ihm die Fingerabdrücke abgenommen und mit dem EURODAC System abgeglichen, um festzustellen, ob Österreich für Djadis Asylverfahren zuständig war. Er weigerte sich nach der Einvernahme ein deutschsprachiges Dokument zu unterschreiben, weil er es nicht verstand. Obwohl es keinerlei Anhaltspunkte und Beweise dafür gab, dass Djadi über Italien nach Österreich eingereist war, wurde er von der Polizei in die italienische Ortschaft Brenner abgeschoben.
Ein trilaterales Abkommen zwischen den österreichischen, italienischen und deutschen Behörden erlaubt es, Schutzsuchende über unterschiedliche Staatsgebiete durchzureichen und abzuschieben, wenn davon auszugehen ist, dass die Fluchtroute über eines der Länder verlaufen ist. Dies geschieht nicht im Rahmen eines Dublin-Verfahrens und muss nicht von einer juristischen Instanz geprüft werden. So genügt der Polizei ein Rechnungsbeleg aus Italien jederzeit als Beweis, um Flüchtlinge dorthin abzuschieben. Das bedeutet, dass für Flüchtlinge der Grenzübertritt nicht durch das Überqueren einer Linie abgeschlossen ist. Die Grenze als Linie existiert de facto nur auf einer Landkarte und regelt ausschließlich die Zuständigkeiten der Exekutive. Flüchtlinge erhalten erst durch eine Aufnahme in das Asylverfahren die Berechtigung, sich auf diesem Territorium zu befinden und erst damit die Sicherheit, nicht willkürlich abgeschoben werden zu können.
Die Grenzen selbst werden dabei auf den kleinstmöglichen Maßstab reduziert, den menschlichen Körper. Durch die Speicherung der Fingerabdrücke und anderer biometrischer Eigenschaften tragen registrierte Flüchtlinge ihren Grenzraum wie Fußfesseln ortsunabhängig mit sich. Der menschliche Körper und die Grenze gehen ineinander über und werden ununterscheidbar. Diese räumliche Reduktion bewirkt die Vergrößerung der Tragweite des Grenzregimes und reduziert den Menschen mit politischem und juristischem Status auf seine bloße physische Existenz, auf sein nacktes Leben.


Das Lager – Juristische Grenzen
Neben diesen dem menschlichen Körper anhaftenden, ortsunabhängigen Grenzen, stellen Lager konkrete materialisierte Strukturen dar, in denen Flüchtende interniert werden und in Abhängigkeit der Lagerführung über keine Selbstbestimmtheit verfügen. „Weil seine Insassen jedes politischen Status beraubt und gänzlich auf bloßes Leben reduziert wurden, ist das Lager auch der absoluteste biopolitische Raum, der je realisiert wurde, wo die Macht nichts als das reine biologische Leben ohne jegliche Vermittlung vor sich hat.“ [20]
Von Lagern kann einerseits in Zusammenhang mit staatlichen Strukturen, die eine Internierungs- und Überprüfungsfunktion übernehmen gesprochen werden: Das Camp auf Samos in Griechenland, in dem Kalil zwei Wochen verbrachte, hat die Funktion neu angekommene Flüchtlinge während der Zeit der Überprüfung ihrer Papiere wenige Tage zu internieren. Jedoch werden häufig aus den wenigen Tagen wenige Wochen, wodurch das eigentlich für 280 Personen ausgelegte Lager ständig mehr als überfüllt ist. [21] Andererseits trifft auch in Untersuchungen der Abhängigkeitsverhältnisse zwischen Schutzsuchenden und FluchthelferInnen in Verstecken vor einem Grenzübertritt der Begriff des Lagers zu. Die Menschen in diesen Lagern befinden sich in einem Ausnahmezustand; sie wurden heraus genommen aus der Gesellschaft und ihrem politischen Leben, das über das reine Am-Leben-Sein hinausgeht.


Grenzen der Gastfreundschaft
Betrachtet man die gesamte Flucht als einen Ausnahmezustand, der über einen Menschen hereinbricht, bedeutet das, dass Schutzsuchende auf ihrem Weg davon ausgenommen sind, Teil einer Gesellschaft zu sein. Sie sind die Fremden, die einer anderen Gesellschaft angehören, die nicht mehr ihre eigene ist. Für den Schutz dieser Fremden hat sich Europa verpflichtet, denn „[j]eder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person“ [22] und „[...]jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen[...].“ [23] Genau dieser Verpflichtung wirkt die voranschreitende Verhärtung der europäischen Außengrenzen entgegen, welche im Vergleich der Fluchtgeschichten von Djadi (2012) und Kalil (2014) sowie an aktuellen Berichten über Fluchtrouten sichtbar werden. [24]
Das Mapping der beiden persönlich erlebten Geschichten verwendet Daten über allgemeine Fluchtrouten aus Karten von offiziellen Institutionen der europäischen Grenzkontrollen sowie Statistiken über die Anzahl geflohener Personen, aufgenommener Flüchtlinge und Binnenvertriebener. Diese Daten – die nur eine abstrahierte und entpersonalisierte Darstellung realer Zustände leisten können, jedoch als geographische Sachverhalte die Basis strategischen Handelns bilden – werden von zwei Fluchtrouten mit individuellen räumlichen Stationen überlagert. Als Richtungsvektoren bleiben die Wege zwar verort- und lokalisierbar. Die narrative Dichte und die detailliert dargestellten Situationen lösen die Erlebnisse aber aus ihrer geographisch exakten Definiertheit und zeigen so, dass sich Flucht nicht statisch auf konkrete Orte fixieren und in die Ferne drängen lässt. Sie unterliegt zeitlichen Veränderungen, die ihre Richtungen, ihre Räume und ihre Ziele beeinflussen. Fluchtgründe entstehen dort, wo zuvor niemand weg wollte und Grenzen entstehen dort, wo bisher Tore offenstanden. Das Verständnis, dass es sich bei den Flüchtlingen um Individuen handelt, die sich nicht in „Strömen“ mit Pfeilen unterschiedlicher Strichstärke subsummieren lassen, ist grundlegend für den Abbau zwischenmenschlicher Grenzen und den Grenzen der Gastfreundschaft.
Neben den Normen, Rechten und Pflichten, die Gast wie Gastgeber auferlegt werden, braucht es zu allererst die Bereitschaft, „ja“ zu sagen, zu jedem, jeder und allem, „das auftaucht, vor jeder Kategorisierung, vor jeder Erwartung, vor jeder Identifizierung, ob es sich nun um einen Fremden, einen Immigranten, einen geladenen Gast oder um einen überraschenden Besucher handelt, ob der Neuangekommene nun Angehöriger eines anderen Staates, ein Mensch, ein Tier, oder ein göttliches Wesen, tot oder lebendig, männlich oder weiblich ist.“ [25]

 

 

Quellenangaben

[1] Treffen mit Djadi, am 10.04.2015, Innsbruck, Tirol. Der Name der befragten Person wurde von den Autoren geändert.

[2] Treffen mit Kalil, am 09.04.2015, Weitensfeld, Kärnten. Der Name der befragten Person wurde von den Autoren geändert.

[3] Siehe Michel de Certeau, Kunst des Handelns, (Berlin: Merve Verlag, 1988), 85-92.

[4] Der Zaun, Sofia, Bulgarien. Die Landesverteidigung, URL: http://www.der-zaun.net/bulgarien/, abgerufen am 29.06.2015.

[5] Siehe Clemens Neuhold, Bundesheer gegen Flüchtlingsstrom, Wiener Zeitung, 02.07.2015, URL: http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/oesterreich/politik/761114_Bundesheer-gegen-Fluechtlingsstrom.html, abgerufen am 03.07.2015.

[6] Zygmunt Baumann, Flüchtige Moderne, (Frankfurt am Main: edition suhrkamp, 2003), 113.

[7] Ebd., 110.

[8] Siehe Der Zaun, Melilla, Spanien. Das Ghetto, URL: http://www.der-zaun.net/spanien/, abgerufen am 29.06.2015.

[9] Kalil, 09.06.2015.

[10] Djadi spricht im Gespräch von Antep. Vermutlich handelt es sich dabei um die Stadt oder Region rundum Gaziantep, die sich in geographischer Nähe zum Rest des Verlaufes seiner Route befindet.

[11] Siehe Constanze Letsch, Turkish border guards sweep up fuel smugglers and Isis fighters alike, The Guardian, 25.09.2014, URL: http://www.theguardian.com/world/2014/sep/25/turkey-syria-border-crossing-harder-movement-isis-smugglers, abgerufen am 03.07.2015.

[12] Ebd.

[13] Siehe Süddeutsche Zeitung, Syrische Flüchtlinge überwinden Grenze zur Türkei, 15.06.2015. URL: http://www.sueddeutsche.de/politik/flucht-vor-dem-is-tuerkische-soldaten-treiben-syrische-fluechtlinge-zurueck-1.2519940, abgerufen am 29.06.2015.

[14] Siehe Mark Wohlwender, Syrian refugees cross into Turkey, The Guardian, 15.06.2015, URL: http://www.theguardian.com/world/gallery/2015/jun/15/syrian-refugees-flood-into-turkey-in-pictures, abgerufen am 29.06.2015.

[15] Siehe Sylke Gruhnwald und Alice Kohli, Die Toten vor Europas Toren, Neue Zürcher Zeitung, 02.04.2014, URL: http://www.nzz.ch/die-toten-vor-europas-tueren-1.18272891, abgerufen am 29.06.2015.

[16] Kalil sprach im Gespräch von der türkischen Polizei. PRO ASYL berichtet aber auch von völkerrechtswidrigen Push-Back-Operationen durch griechische Behörden an den griechisch-türkischen See- und Landgrenzen. „Maskierten Sonderkommandos wird vorgeworfen, Flüchtlinge beim Aufgriff zu misshandeln, rechtswidrig auf griechischem Territorium zu inhaftieren und dann völkerrechtswidrig in die Türkei zurückzuweisen.“ PRO ASYL, Pushed Back. Systematische Menschenrechtsverletzungen an den griechisch- türkischen See- und Landgrenzen, URL: http://www.proasyl.de/fileadmin/fm-dam/NEWS/2013/Summary_Faelle_Deutsch_Pushed_Back.pdf, abgerufen am 29.06.2015.

[17] Eine Überfahrt mit einem Gummiboot kostet laut Kalil 1.100 Euro, ein schnelleres „Jetboot“ 2.200 Euro, die erst bei erfolgreicher Ankunft in Griechenland bezahlt werden.

[18] Siehe Der Zaun, Ägäis, Griechenland. Inseln der Hoffnung, URL: http://www.der-zaun.net/griechenland/, abgerufen am 29.06.2015.

[19] Ebd.

[20] Giorgio Agamben, Mittel ohne Zweck. Noten zur Politik, (Zürich: diaphanes, 2. Auflage 2006), 40.

[21] Siehe aspekte, Verschwiegen und vergessen?, 22.08.2014, URL: http://www.zdf.de/aspekte/verschwiegen-und-vergessen-fluechtlinge-auf-der-griechischen-insel-samos-34602636.html, abgerufen am 29.06.2015.

[22] Generalversammlung der Vereinten Nationen, Artikel 3 in Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (A/RES/217, UN-Doc. 217/A-(III)), 10.12.1948.

[23] Generalversammlung der Vereinten Nationen, Artikel 13.2 in Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (A/RES/217, UN-Doc. 217/A-(III)), 10.12.1948

[24] Siehe Patrick Kingsley, Migrant’s on Hungary’s border fence: ‚This wall, we will not accept it.’ The Guardian, 22.6.2015, URL: http://www.theguardian.com/world/2015/jun/22/migrants-hungary-border-fence-wall-serbia, abgerufen am 29.06.2015.

[25] Jaques Derrida, Step of hospitality / No hospitality, in: Jaques Derrida and Anne Dufourmantelle, Of Hospitality. Anne Dufourmantelle invites Jaques Derrida to respond, (Stanford: Stanford University Press 2000), 77. Übersetzung durch die Autoren.

 

Grenzen und Bewegungen

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