FLUCHTRAUM ÖSTERREICH 2015


FLÜCHTLINGE STATT URLAUBER – GÄSTE WIE ANDERE AUCH?
Lisa Mittelberger







Asyl und Tourismusinfrastruktur
In Österreich wird der Großteil der AsylwerberInnen, mit Ausnahme von Wien, in sogenannten organisierten Unterkünften versorgt und lebt nicht eigenständig in privat angemieteten Wohnungen. [1] Dabei handelt es sich meist um Sammelunterkünfte, die von gemeinnützigen Organisationen oder gewerblichen Quartiergebern (z.B. Gasthöfen) geführt werden. Schon bei der Aufnahme ungarischer Flüchtlinge 1956 wurde die Unterbringung in Pensionen, Gasthöfen und Hotels systematisch betrieben und ab den frühen 1980er-Jahren wurden 70 bis 95 Prozent aller AsylwerberInnen in dieser Typologie untergebracht (Stand 2007). [2] Meist handelt es sich dabei um Betriebe, die ohne die Beherbergung von AsylwerberInnen geschlossen werden müssten, da eine touristische Nutzung nicht mehr rentabel ist. [3] Gründe dafür sind oft die Lage in strukturschwachen Regionen, der allgemein Rückgang des Tourismus in dieser Gegend und die sich ändernden Ansprüchen der ankommenden TouristInnen, denen die Unterkunft nicht mehr gerecht wird.


Asyl- und Tourismusinfrastruktur in Tirol und der Steiermark
Im Zuge der Recherche wurden mehrere Unterkünfte in der Steiermark, Kärnten und Tirol besucht. Dabei zeigen die beiden Bundesländer Steiermark und Tirol vor allem in der Organisation der Flüchtlingsbetreuung und der Eingliederung touristischer Infrastruktur als ­Flüchtlingsunterkünfte konträre Bilder.
In der Steiermark waren es 2013 mindestens 45 Prozent aller AsylwerberInnen, die in vormaligen Gasthäusern, Pensionen oder ähnlichen Betrieben untergebracht wurden. [4] Interessant ist dabei, dass die staatlichen Aufgaben vermehrt an private UnternehmerInnen ausgelagert werden, wobei aber die Entscheidungsgewalt weiterhin beim Land bleibt. In ihrer Diplomarbeit „Grundversorgung von AsylwerberInnen in der Steiermark“ [5] erklärt Pauline Reiner, dass im Jahr 2010 73 von 82 Quartieren von privaten BetreiberInnen geführt wurden und einzelne BetreiberInnen gleich mehrere Verträge mit dem Land Steiermark abgeschlossen haben.
Ein Beispiel für ein Quartier befindet sich in dem 1.480 EinwohnerInnen zählenden Ort Schäffern, der im Rahmen dieser Recherche besucht und analysiert wurde. In der östlichsten Gemeinde der Steiermark haben sich die Nächtigungszahlen in den letzten zehn Jahren mehr als halbiert. [6] Bereits in den 80er-Jahren hat sich der Gasthofbetrieb mit dazugehöriger Landwirtschaft wirtschaftlich umorientiert und beherbergt seitdem AsylwerberInnen. In dem ehemaligen Tourismusbetrieb finden heute rund 65 Menschen auf der Flucht Unterkunft und nur noch in Ausnahmen werden separat zugängliche Zimmer an Durchreisende vermietet, während die Gaststube weiterhin für die Öffentlichkeit zugänglich ist.
In Leutasch in Tirol werden AsylwerberInnen in einem ehemaligen Appartementhaus untergebracht. Im Unterschied zu Schäffern liegt Leutasch inmitten einer der stärksten Tourismusregionen Österreichs. In der einwohnermäßig zu Schäffern vergleichbaren Gemeinde sind rund 45 AsylwerberInnen in ehemaligen Ferienwohnungen einquartiert. Es handelt sich also um eine Unterbringung in einer Tourismusinfrastruktur, jedoch in einer weiterhin intakten Tourismusregion. Die zur Olympiaregion Seefeld und somit zur sechstnächtigungsstärksten Destination in Tirol gehörende Gemeinde weist neben einem stetigen EinwohnerInnenzuwachs auch ansteigende Nächtigungszahlen auf. [7] Die Olympiaregion Seefeld zieht mit einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von fünf Tagen überwiegend Gäste aus dem Ausland an und ist zudem über den nur 30 Kilometer entfernten Flughafen Innsbruck sehr gut erreichbar.


Flüchtlingsunterbringung als Alternative?
Eine Umnutzung vorhandener Infrastruktur scheint auf den ersten Blick eine vernünftige Lösung zu sein. Auf der einen Seite können Betriebe ihre Existenz und somit auch Arbeitsplätze in der Region sichern, auf der anderen Seite werden zunehmend neue Quartiere zur Unterbringung Asylsuchender benötigt. [8] Doch wie sehr eignen sich Tourismusinfrastrukturen wirklich zur Unterbringung von AsylwerberInnen?


Infrastrukturen des temporären Wohnens
In einer Gesellschaft, die Krankenhäuser für ihre Kranken baut und Heime für die Pflegebedürftigen betreibt, ist es auch nach Jahrzehnten, in denen durchgehend Menschen auf der Flucht in Österreich um Asyl angesucht haben, noch nicht gelungen, die Unterbringung dieser Personen in den Aufgabenbereich des Staates zu integrieren.
Nach wie vor sprechen wir von temporären Lösungen für eine Situation, die keinesfalls eine solche ist. Gasthäuser werden umfunktioniert, Wohnungen der Pfarre angemietet und zuletzt als Armutszeugnis für die Asylpolitik Österreichs wurden im Juni dieses Jahres Zeltlager in mehreren Städten der Republik errichtet. Dass sich die Innenministerin Mikl-Leitner offenbar überrascht über die extreme Zunahme an Asylanträgen zeigt und einen „Asyl-Notstand“ ausruft, veranschaulicht, wie niedrig der Stellenwert der Sicherstellung von Unterkünften für Flüchtlinge ist.


Tourismusinfrastruktur
Im Gegensatz dazu ist der Tourismus in Österreich nicht mehr wegzudenken und einer der wichtigen Wirtschaftszweige Österreichs, über den auch genaue Statistiken und Prognosen existieren. Er wird vielschichtig gefördert und in seine Infrastruktur investiert. Das beginnt beim Bau von Skiliften und reicht über Zuschüsse an Bauern zur Erhaltung der Kulturlandschaften und Kulturförderungen oder, wie im Fall des Klagenfurter Flughafens, auch Förderungen von Fluglinien. [9]
In Leutasch werden in der Wintersaison ausgedehnte Langlaufloipen angelegt und insgesamt sieben Skilifte stehen zum alpinen Skifahren zur Verfügung. Die knapp 2.300 EinwohnerInnengemeinde verfügt zudem über eine Apotheke, eine Tierarztpraxis, eine Minigolfanlage, ein Hallenbad und ein Freibad, Sportplätze, einen Fahrradverleih sowie mehrere Hotels, Pensionen und Privatunterkünfte. Dies ist nur ein Auszug einer Infrastruktur, die ohne den starken Tourismus in der Region nicht vorhanden wäre.
Die Tourismusverbände unterstehen der Aufsicht der Landesregierung, deren Tourismusabteilung mit der Einhebung und der Kontrolle der Aufenthaltsabgabe und der Vorschreibung der Pflichtbeiträge zu den Tourismusverbänden betreut ist. Sie stellt klar, dass durch die Abgabe vor allem „infrastrukturelle Einrichtungen finanziert werden, welche nicht nur unseren Gästen, sondern auch der Tiroler Bevölkerung zugute kommen und die Lebensqualität insgesamt steigern.“ [10]
Das Angebot für die Gäste wird erweitert, adaptiert und verbessert, immer im Blick: das Wohl der Gäste und natürlich die wirtschaftliche Entwicklung der Regionen. Denn von jeder Investition in den Tourismus erhoffen sich die Verbände und Länder auch einen Anstieg der Nächtigungszahlen und Einnahmen.


Asylinfrastruktur
Kann auch eine Investition in Asylinfrastruktur positive Auswirkungen auf einen Ort oder eine Region haben? Wenn Leerstände genutzt werden führt dies im besten Fall zu einer Aktivierung des Ortes. Das kann in weiterer Folge sowohl das öffentliche Verkehrsnetz betreffen, als auch die Erhaltung von Schulklassen in sehr kleinen Schulen in ländlichen Regionen. In dezentralen Orten kämpfen oft nicht nur AsylwerberInnen mit der Abgeschiedenheit und der fehlenden Nahversorgung; auch ältere Menschen, die nicht mehr vollständig mobil sind, profitieren von Transporten zu Einkaufsmöglichkeiten oder einer Belebung der Gemeinde. Über die Infrastruktur hinaus soll auch kurz die mögliche kulturelle Bereicherung (andere Sprachen, Essen, etc.) erwähnt werden. Ein Integrationsprozess ist schlussendlich immer auch ein Austausch, bei dem beide Seiten profitieren können.


Aspekte des temporären Wohnens
Wenn man die Architekturen des temporären Wohnens aus rein räumlicher Sicht betrachtet, könnte man zu dem Schluss kommen, dass beide Gruppen, TouristInnen und AsylwerberInnen, in derselben Infrastruktur untergebracht werden können. Sie unterscheiden sich jedoch in ihren Bedürfnissen, Handlungsräumen und Möglichkeiten. Und sind auch beide Gruppen Gäste auf Zeit, so sind sie es aufgrund verschiedener Ausgangslagen. Während die einen freiwillig mobil sind, haben die anderen eine unfreiwillige Migration hinter sich.
Bei der Unterbringung von Asylsuchenden unmittelbar in touristischer Infrastruktur spricht der Politikwissenschaftler Raimund Pehm in seiner Studie „Der andere Fremdenverkehr – Die Unterbringung Asylsuchender aus der Sicht von Tourismusverbänden am Beispiel Tirols“ von einer „Verschränkung der Räume touristischen Reisens und erzwungener Migration.“ [11]
Inwieweit sich diese Verschränkung direkt in oder um die Gebäude ergibt, ist stark vom Betreiber abhängig und auch davon, ob der Gasthof, die Pension oder das Hotel neben der Rolle des gewerblichen Quartiergebers auch nach wie vor andere Gäste beherbergt oder bewirtet. So kann eine offene Gaststube zum Austausch mit den GemeindebewohnerInnen führen, wie es zum Beispiel im Gasthof und der AsylwerberInnenunterkunft „Bärenwirt“ in Weitensfeld in Kärnten der Fall ist. Dort sind alle öffentlichen Räume für die AsylwerberInnen zugänglich und die Gaststube des Wirtshauses dient als zusätzlicher Aufenthaltsraum, neben einem nur für die Asylsuchendenden zugänglichen Freiraum, der direkt anschließend liegt. Ein Austausch erfolgt hier auf freiwilliger und ungezwungener Basis. Die Präsenz der dort untergebrachten Menschen vereinfacht den Kontakt mit anderen Gästen des Wirtshauses und der Ortsgemeinschaft. Diese Integrationsmöglichkeit hilft den AsylwerberInnen nicht nur während der Grundversorgung, sondern auch in weiterer Folge, wenn sie nach einem positiven Bescheid weiterhin im Ort oder der Region leben.


Betreiben und betreuen – eine Doppelrolle
Sobald eine Wirtin oder ein Wirt AsylwerberInnen aufnimmt, schlüpft er oder sie in den meisten Bundesländern in eine Doppelrolle. Auf der einen Seite müssen die UnterkunftgeberInnen finanziell wirtschaften. Die Zimmer müssen in einem ordentlichen Zustand sein, Klopapier und Putzmittel etc. müssen zur Verfügung gestellt, Strom, Gas und Wasser bezahlt werden. Je nachdem, ob es sich um ein Vollversorgungs- oder Selbstversorgerheim handelt, werden auch Mahlzeiten zubereitet und verteilt.
Auf der anderen Seite gilt es Arztbesuche und Behördengänge zu organisieren und meist sind die BetreiberInnen auch die erste Anlaufstelle bei Problemen, Ängsten und Sorgen. Die wirtschaftliche Aufgabe der UnterkunftgeberInnen steht also in Konflikt mit der betreuenden Rolle.
Diese Doppelrolle als UnternehmerIn und BetreuerIn kennen die meisten UnterkunftgeberInnen schon aus ihrer Zeit in der Gastronomie oder Hotelbranche. Und auf den ersten Blick könnte man auch davon ausgehen, dass sich ihre Rolle sozusagen nicht ändert, sondern nur die Gäste. So meinten auch zwei BetreiberInnen bei unserem Besuch, dass Gäste eben Gäste seien, da werde kein Unterschied gemacht.
Zwei der drei besuchten WirtInnen wohnen auch selbst in oder direkt neben den Unterkünften, wodurch die Grenze zwischen privatem Leben und Rolle als BetreiberIn der Flüchtlingsunterkunft verschwimmt. Eine Situation, die viele WirtInnen aus ihrer aktiven Rolle im Tourismus kennen, wenn ihre Präsenz genau dann gefordert ist, wenn andere Familien Zeit miteinander verbringen (Weihnachten, Ostern,...) und in der Hochsaison kaum mehr Zeit für das eigene Familienleben bleibt.
Für die Betreuung von Flüchtlingen, die oftmals traumatisiert sind, die deutsche Sprache nicht sprechen und verstehen, ihre Familie noch in Krisenregionen zurücklassen mussten, bedarf es aber mehr als guter Menschenkenntnis und Erfahrung im Umgang mit TouristInnen.
Wie man diese Rollen klar voneinander trennen kann, zeigt das Land Tirol, wo im Jahr 2014 rund 20 Prozent der unterzubringenden AsylwerberInnen in einer Tourismusinfrastruktur beherbergt waren. [12] Im Unterschied zu anderen Bundesländern werden in Tirol die Quartiere jedoch nicht von den BesitzerInnen der Betriebe geleitet, sondern jede Unterkunft wird durch (qualifiziertes) Betreuungspersonal der landeseigenen „Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH“ betreut. [13]


Grundversorgung vs. Sternehotels
Für die Unterkünfte von TouristInnen gibt es bei der Hotelklassifizierung ein einheitliches Sternesystem, das österreichweit gültig ist und als Orientierungshilfe für Gäste und AnbieterInnen bezüglich Qualität der Unterkünfte angibt. Für die zu erfüllenden Anforderungen gibt es einen Kriterienkatalog, welcher sich vor allem aus der Ausstattung der Zimmer, aber auch dem zusätzlichen Freizeitangebot, der kulinarischen Verpflegung und dem Auftreten des Personals zusammensetzt. [14]
Während es in der Unterbringung von TouristInnen also schon seit Jahrzehnten Kategorien gibt, welche Mindeststandards vorschreiben und die Unterkünfte klassifizieren, fehlt es bei Flüchtlingsunterkünften nach wie vor an konkret festgelegten Kriterien. Bezüglich der Unterbringungsqualität ist in der seit 2004 gültigen Grundversorgungsvereinbarung, Artikel 6, Grundversorgung, sehr allgemein von einer „Unterbringung in geeigneten Unterkünften unter Achtung der Menschenwürde und unter Beachtung der Familieneinheit“ die Rede. [15] Weitere bundesweite Richtlinien sind in einem Entwurf für „Mindeststandards betreffend die Unterbringung in der Grundversorgung in Österreich“ zu finden. [16] Der Schritt, Mindeststandards festzulegen, wurde rechtlich aufgrund einer EU-Richtlinie „zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen“ notwendig. ExpertInnen kritisieren den Entwurf jedoch als zu wenig verbindlich formuliert, zudem blieben „Maßstäbe für soziale Betreuung [...] völlig ausgeklammert“. [17]
Die Umnutzung von touristischen Betrieben zu AsylwerberInnenunterkünften führt zu einer ganzjährigen Vollauslastung. Bis zu fünf Personen dürfen in einem Zimmer beherbergt werden, weshalb die Bettenanzahl pro Raum meist zunimmt. Die Mindestraumgröße liegt bei acht Quadratmetern für die erste Person plus vier Quadratmeter für jede weitere. Eine Ausstattung laut Mindestkriterien (z.B. eine Dusche und eine Toilette pro zehn Personen) wären in einem Tourismusbetrieb nicht mehr wettbewerbsfähig. [18]


Der andere Fremdenverkehr
Wenn wir nun die einen Gäste willkommen heißen (TouristInnen), warum nicht auch die anderen (AsylwerberInnen)? Warum sprechen wir von „Flüchtlingswellen,“ die Österreich erreichen, während in manchen Tourismusregionen die Zahl der TouristInnen die der BewohnerInnen zeitweise weit übertrifft?
Das Land Tirol hatte im Jahr 2014 über zehn Millionen Ankünfte und mehr als 44 Millionen Nächtigungen, während im Schnitt 2.700 AsylwerberInnen untergebracht wurden. [19] In seiner Studie geht Raimund Pehm gezielt auf die Situation im Bundesland Tirol ein und laut ihm wird „die Richtung der dabei geführten Debatten [...] oft direkt oder indirekt von Tourismustreibenden bestimmt.” [20]
Einer Neunutzung von Tourismusinfrastruktur ist an und für sich nichts entgegenzusetzen. Leerstehende Gebäude im Tourismusbereich sind oft auch heruntergewirtschaftete Betriebe, welche sich finanziell, aber auch baulich in schlechtem Zustand befinden. Die ­Bereitstellung als Herberge für AsylwerberInnen ist daher eine Chance gegen Leerstand und auch zur Erhaltung von Arbeitsplätzen.
Diese jedoch räumlich und auch inhaltlich nicht zu hinterfragen, sondern lediglich die Gästegruppe auszutauschen stellt keine geeignete Lösung dar. Vielmehr bedarf es einer gründlichen Überlegung, wo (Gemeinde, Stadt, vorhandene Infrastruktur) und in welchen räumlichen Strukturen AsylwerberInnen leben können. Wie ein Anschluss zu einer Gemeinschaft (GemeindebewohnerInnen, Vereine, Schulen,...) hergestellt und das Warten auf einen Bescheid möglichst erträglich gestaltet werden können.
Tourismus und Asylunterkünfte können nebeneinander, im besten Fall sogar miteinander funktionieren. Es bedarf aber dringend Kriterien, die Mindeststandards bei der Umnutzung und die Betreibung von ehemaliger Tourismusinfrastruktur festlegen. Auch kann die Verantwortung nicht weiterhin auf die BesitzerInnen der Betriebe abgewälzt werden, sondern ein fachlich geschultes Personal muss zur Betreuung von Flüchtlingen vorhanden sein und die Unterkünfte leiten.
Österreich wird auch in den kommenden Jahren noch ein beliebtes Tourismusziel bleiben und versuchen den vielen Gästen eine schöne Zeit in der Alpenrepublik zu ermöglichen. Der momentanen globalen Situation nach zu urteilen werden aber leider auch noch lange Menschen ihre Heimat verlassen müssen, um eine sichere Zukunft in einem anderen Land zu finden.
Werden in der sich ständig verändernden Tourismuswirtschaft und der Asylsituation Chancen genutzt und rasch einheitliche Kriterien zur Verknüpfung, Umnutzung und Vereinbarkeit dieser beiden Bereiche gefunden, können zukünftig positive und bereichernde Lösungen verwirklicht werden.

 

 

Quellenangaben

[1] Siehe Bericht des Rechnungshofes, Reihe STEIERMARK 2013/1, Flüchtlingsbetreuung der Länder Salzburg, Steiermark und Wien, Bund 2013/3, (Wien, 2013), Rechnungshof, URL: http://www.rechnungshof.gv.at/fileadmin/downloads/2013/berichte/berichte_laender/steiermark/Steiermark_2013_01.pdf, 17, abgerufen am 05.07.2015.

[2] Siehe Raimund Pehm, Fluchträume. Standortwahl und Realisierung von Unterkünften für Asylsuchende am Beispiel Tirols, in: SWS-Rundschau, 47. Jg., Heft 2 (2007) 186-208, URL: http://www.sws-rundschau.at/archiv/SWS_2007_2_pehm.pdf, 197, abgerufen am 03.06.2015.

[3] Siehe Herbert Langthaler, Helene Trauner, Zivilgesellschaftliche und politische Partizipation von Flüchtlingen und AsylwerberInnen in Österreich, (Asylkoordination Österreich, 2009), URL: http://www.asyl.at/projekte/node/casestudy_oesterreich.pdf, 45, abgerufen am 02.07.2015.

[4] Siehe Landtag Steiermark, Schriftliche Anfrage: Kosten des Flüchtlingswesens 2013, URL: http://www.landtag.steiermark.at/cms/dokumente/11408545_58064506/90d7204b/16_2484_2_Antwort.pdf, abgerufen am 04.07.2015.

[5] Siehe Pauline Reiner, Grundversorgung von AsylwerberInnen in der Steiermark, (Ms. Diplomarbeit, Betreuer: Sieglinde Rosenberger, U. Wien, 2011), URL: http://othes.univie.ac.at/17637/1/2011-12-15_0505245.pdf, 48, abgerufen am 04.07.2015.

[6] Konnte man im Jahr 1990 noch 6.028 Nächtigungen aufweisen, waren es 2015 nur noch 810. Siehe Statistik Steiermark, Fremdenverkehrsstatistik – Direktabfrage, URL: http://www.statistik.steiermark.at/cms/ziel/103035336/DE/, abgerufen am 26.03.2015.

[7] Im Jahr 2000 wurden in der Sommer und Wintersaison gesamt rund 475.000 Nächtigungen vermerkt, welche 2014 mit über 580.000 Nächtigungen noch zunahmen. Siehe Landesstatistik Tirol, Ankünfte und Nächtigungen, URL: https://www.tirol.gv.at/statistik-budget/statistik/tourismus/, abgerufen am 26.03.2015.

[8] Siehe Bundesministerium für Inneres, Entwicklung der Zahl der Asylwerber in der Republik Österreich in der Zeit von 1999 bis 2013, URL: http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Asylwesen/statistik/start.aspx, abgerufen am 12.03.2015.

[9] Unter dem damalige Landeshauptmann Dr. Jörg Haider wurde Ryan-Air ab 2002 für rund 10 Jahre mit öffentlichen Geldern subventioniert, um die Billigfluglinie in die Landeshauptstadt zu holen. Siehe Tourist Austria International, Fachmedium für Fremdenverkehrswirtschaft, URL: http://www.tai.at/index.php/de/tai-24-top-news/4435-kaerntner-groessenwahn-am-boden-ryanair-streicht-klagenfurt, abgerufen am 30.06.2015.

[10] Offizielle Internetseite des Landes Tirol, URL: https://www.tirol.gv.at/tourismus/aufenthaltsabgabe/, abgerufen am 02.07.2015.

[11] Raimund Pehm, Fluchträume. Standortwahl und Realisierung von Unterkünften für Asylsuchende am Beispiel Tirols, in: SWS-Rundschau, 47. Jg., Heft 2 (2007) 186-208, URL: http://www.sws-rundschau.at/archiv/SWS_2007_2_pehm.pdf, 199, 03.06.2015. Asylverfahren, abgerufen am 05.07.2015.

[12] Flüchtlingskoordination Tirol, URL: http://www.asyl-in-tirol.at/, abgerufen am 16.05.2015.

[13] Offizielle Internetseite des Landes Tirol, URL: https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/fluechtlingskoordination/, abgerufen am 02.07.2015.

[14] WKO, Österreichische Hotelklassifizierung 2010 - 2014, URL: https://www.wko.at/Content.Node/hotelsterne/Kriterienkatalog_zur_oesterreichischen_Hotelklassifizieru_2.pdf, abgerufen am 01.07.2015.

[15] Bundeskanzleramt Österreich, Gesamte Rechtsvorschrift für Grundversorgungsvereinbarung - Art. 15a B-VG (Bund - Länder), Fassung vom 06.07.2015, URL: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003460, abgerufen am 05.07.2015.

[16] Mindeststandards betreffend die Unterbringung in der Grundversorgung in Österreich, November 2013, URL: http://www.sozialarbeit.at/files/richtlinie_mindesstandards_nov._2013_1.pdf, abgerufen am 03.07.2015.

[17] Irene Brickner, Neue Mindeststandards für Asylwerberquartiere, in: Der Standard, (21.01.2014), URL: http://derstandard.at/1389857778200/Neue-Mindeststandards-fuer-Asylwerberquartiere, abgerufen am 06.07.2015.

[18] Mindeststandards betreffend die Unterbringung in der Grundversorgung in Österreich, November 2013, URL: http://www.sozialarbeit.at/files/richtlinie_mindesstandards_nov._2013_1.pdf, abgerufen am 03.07.2015.

[19] Siehe Landesstatistik Tirol, Ankünfte und Nächtigungen, URL: https://www.tirol.gv.at/statistik-budget/statistik/tourismus/, abgerufen am 26.03.2015.

[20] Siehe Raimund Pehm, Fluchträume. Standortwahl und Realisierung von Unterkünften für Asylsuchende am Beispiel Tirols, in: SWS-Rundschau, 47. Jg., Heft 2 (2007) 186-208, URL: http://www.sws-rundschau.at/archiv/SWS_2007_2_pehm.pdf, 192, abgerufen am 03.06.2015.

 

Flüchtlinge statt Urlauber – Gäste wie andere auch?

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