FLUCHTRAUM ÖSTERREICH 2015


FH TIROL – WISSENSLANDSCHAFTEN UND STRUKTURELLE ZUGANGSBARRIEREN
Martina Soi Gunelas








Eine Untersuchung von Wissenslandschaften im Kontext Migration und Asylpolitik am Beispiel von Flüchtlingsheimen (FH) in Tirol. Anwendungsmöglichkeiten und deren emanzipatorisch/ermächtigenden ­Potenziale.
Asylsuchenden in Österreich wird strukturell die Chance aberkannt, auf ihr Wissen und ihre bisherigen Lebenserfahrungen zu bauen bzw. diese als Ausgangspunkt für ihre Lebensgestaltung zu nutzen. Aufbauend auf Recherchen, Beobachtungen und Erfahrungen in der Auseinandersetzung mit dem Fluchtraum Österreich, auf persönlichen Gesprächen mit geflüchteten Menschen in Tirol und darüber hinaus, [1] behandelt dieser Essay die Frage nach Landschaften des Wissens und wie diese in Zusammenhang mit der österreichischen Asylpolitik stehen.


Mitgebrachtes Wissen als persönliches Kapital
Fakt ist, dass geflüchtete Menschen überwiegend eine große Fülle an Wissen und Fähigkeiten mit sich bringen. Diese stammen entweder direkt aus ihren früheren Leben an ihren Herkunftsorten oder auch aus Zeiten der Flucht – der Phase, in der sie sich auf dem Weg befanden. Je nach Dauer der Transitphase haben die Geflüchteten oft unterschiedlichste Situationen erlebt, Freundschaften geschlossen und Kontakte geknüpft, Sprachen und Berufe erlernt und sich – oft unter schwierigen Umständen – Wissen angeeignet. Es handelt sich hiermit um persönliche Kapitalien, die sich im bourdieuschen Sinne in kulturelles Kapital (Sprachen, Traditionen etc.), symbolisches Kapital (Anerkennung von Seiten der sozialen Gruppe „AsylwerberIn“, Anerkennung von Ausbildungstiteln, Berufsberechtigungen etc.), soziales Kapital (Beziehungen, Netzwerke) und ökonomisches Kapital (finanzielle Ressourcen) unterscheiden lassen. Jedoch werden „Fremdsprachenkenntnisse (kulturelles/symbolisches Kapital) [...] ohne Wirkung auf das (Sozial-)Leben bleiben, können sie aufgrund fehlender Kontakte nicht angewendet werden. Es wären z.B. soziales Kapital (Kontakte, Arbeitserlaubnis) oder symbolisches Kapital (Anerkennung der Titel und Abschlüsse in unserer Gesellschaft) notwendig, um eine Arbeitsstelle o. ä. zu finden, in der diese Fertigkeiten Geltung erlangen können.“ [2] Zusätzlich wird das kulturelle Kapital, das geflüchtete Menschen mit sich bringen, gar nicht erst anerkannt, weil es sich von dem kulturellen Kapital unterscheidet, das in dem Ankunftsland erwartet und wertgeschätzt wird (z.B. Deutschkenntnisse).


Arbeitsrechtliche Barrieren und die „Organisierte Desintegration“
Konkret ist die Arbeitslage für AsylwerberInnen geprägt von Einschränkungen, die es ihnen de Facto unmöglich machen, ihrem vielleicht erlernten Beruf oder auch ihren – persönlich eingeschätzten – Begabungen erwerbsmäßig nachzugehen. Auch die enorme Vielfalt an Wissen, wie Sprachen, die AsylwerberInnen mitbringen, bleibt bestenfalls unterschätzt und schlimmstenfalls ungeachtet. Viki Täubig beschreibt diesen Zustand mit dem Begriff der „organisierten Desintegration“. Sie spricht von der „bürokratischen Organisation menschlicher Bedürfnisse,“ die rund um restriktive Gesetze, behördlich verordnete Arbeitsverbote oder -einschränkungen und räumliche Segregation in (oft abgelegenen) Regionen und geschlossenen Heimstrukturen aufgebaut ist. „Die gesetzlichen Regelungen für Asylwerber und „Geduldete“ befördern sowohl strukturelle als auch kulturelle Desintegration. Gemeinschaftsunterbringung und Arbeitsverbot bedeuten eine Segregation von integrationsermöglichenden Gelegenheitsstrukturen.“ [3]


Die gesetzliche Lage in Österreich und ihre Auswirkung auf die Datensammlung
Europäische Gesetze und deren praktische Anwendung in Österreich scheinen zudem den eigenen Willen zur Auskunft von Seiten der AsylwerberInnen negativ zu beeinflussen. Regelungen wie das Dubliner Übereinkommen können wertvolle Informationen über die Vergangenheit von Geflüchteten zu einer Belastung machen, in dem zum Beispiel die Zuständigkeit eines anderen Landes für das Asylverfahren der Person festgestellt wird und diese schlimmstenfalls dorthin abgeschoben wird. Ich nehme auf Basis der Gesetzeslage und auf Grund meiner Beobachtungen an, dass sich Asylsuchende bei offiziellen Befragungen zurückhaltend verhalten und nicht detailliert über persönliche – nach eigenem Ermessen heikle – Informationen sprechen oder gar bestimmte Informationen verschweigen. (Beispiel: Eine Asylwerberin hat auf ihrem Fluchtweg die Sprache eines EU-Grenzlandes erlernt. Gibt sie dieses Wissen an, wird von den Behörden nicht die Information über das Wissen selber, sondern über die davon abzuleitende Einreiseroute festgehalten).
Aber auch bei der Annahme, dass AsylwerberInnen nicht mit solchen Ängsten (drohende Konsequenzen in Bezug auf ihre Antragstellung) konfrontiert werden und sie personenbezogene Informationen über angeeignetes Wissen und persönliche Erfahrungen teilen möchten, mussten wir feststellen, dass die österreichischen Behörden keinerlei Interesse an einer Erhebung solcher Daten haben. „Leider wird nie im Asylverfahren erhoben, was die Leute können und welche Qualifikationen sie mitbringen. Das ist ein erheblicher Mangel nach der Anerkennung oder dem Erwerb eines sonstigen Aufenthalts.“ [4] Weder während der Erstbefragung innerhalb von 72 Stunden nach einem möglichen Aufgriff durch die Polizei und nach der Meldung des Asylantrages, noch bei der Einvernahme in der Erstaufnahmestelle (EAST) und auch nicht bei der Einvernahme (Interview) durch das BFA (Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl), wonach schließlich der positive oder negative Bescheid des Asylverfahrens bekannt gemacht wird, sind solche biografischen Fragen von Bedeutung. Wichtige Informationen, die für die Lebensgestaltung der potentiell zukünftigen Asylberechtigten von großem Wert wären, werden von den Behörden als unbrauchbar interpretiert und nicht festgehalten.
Eine mögliche Erklärung für diese außerordentlich desintegrative Haltung ist die Einschätzung seitens der Behörden, dass „integrationsfördernde“ Maßnahmen bei negativen Bescheiden ohnehin nicht fruchten können und Bemühungen solcherart vergebens sind. Dies trifft manchmal auch für die Einrichtungen zu, in denen Geflüchtete nach der Einweisung in die Grundversorgung untergebracht werden. Integrationshilfen (Sprachkurse, Kurse zur Aus- und Weiterbildung etc.) werden laut Asylgesetz (§ 68 AsylG) nur bereits anerkannten Flüchtlingen gewährt. [5] Für alle anderen sind diese gesetzlich nicht vorgesehen und kommen auch tatsächlich in Flüchtlingsunterkünften oft zu kurz. Es sind außerdem oft gravierende Unterschiede auf Landesebene zu bemerken: In Kärnten, zum Beispiel, basieren Deutschkurse hauptsächlich auf Ehrenamtlichkeit, wohingegen in Tirol die landeseigene Tiroler Soziale Dienste GmbH die Organisation der Deutschkurse übernimmt. [6]


Wartezeit und reale Beschäftigungsmöglichkeiten
Somit geraten AsylwerberInnen in Österreich sehr bald in eine Untätigkeitsspirale, die durch das Arbeitsverbot und die geringen Mittel, die ihnen – vor allem im ländlichen Raum – zur Verfügung gestellt werden, verstärkt wird und auch stark mit dem bereits genannten fehlenden Aufbauen auf bereits erworbenem Wissen und erworbenen Fähigkeiten verbunden ist. Zwar gibt es ein paar wenige Möglichkeiten, die Arbeitssperre legal zu umgehen (gemeinnützige Arbeit, Saisonarbeit, freies Gewerbe), jedoch sind diese erstens stark limitiert und zweitens heben sie den Abhängigkeitszustand der Geflüchteten nicht auf, da sie trotz allem an das Angebot der Gemeinden/Flüchtlingsunterkunft gebunden sind „Am einfachsten und häufigsten wird gemeinnützige Arbeit angenommen: Bauhof, Gartenarbeiten, Schneeschaufeln, Straßenkehren, etc. Hier bekommen sie [Anm. Die AsylwerberInnen] 3 Euro pro Stunde als Anerkennungsbeitrag.“ [7] Lehrberufe dürfen nur in sehr genau definierten und regelmäßig aktualisierten, sogenannten "Mangelberufen", [8] erst dann ausgeübt werden, wenn ein Bedarf durch das AMS festgestellt wird und es keine andere Person gibt, die diesen vorrangig ­decken kann.


Über die (Un)Sichtbarkeit von Wissen
Mein Argument ist, dass ein Aufbrechen dieses Musters mit dem Sichtbar-Machen der Vielfalt an Wissen und dem Nach-Außen-Tragen der Informationen diesbezüglich und vor allem der einhergehenden Wertschätzung dieses Wissens eine Auswirkung auf die Lebensumstände der Geflüchteten haben kann und ein politischer Handlungsakt sein kann – gegen die Instrumentalisierung der AsylwerberInnen und den gesellschaftlichen Ausschluss, den sie erleben. Gäbe es die Möglichkeit, die Fülle an Wissen, die in den Flüchtlingsheimen herrscht, sichtbar zu machen und die nötige (räumliche u.a.) Infrastruktur für eine mögliche Nutzung dieser Potenziale zu schaffen, wäre eine Perspektivenverschiebung in Bezug auf ebendiese Potenziale und die Repräsentation von FHs denkbar. Vor allem könnte dieses Wissen als emanzipatorisches, selbstermächtigendes Mittel durch die AsylwerberInnen eingesetzt werden – zum Widerstand gegen die „organisierte Desintegration“ oder um die Perspektive eines finanziellen Zusatzverdiensts (Workshops auf Freie-Spenden-Basis etc.) zu öffnen und ein Weiterdenken diesbezüglich anzuregen.


Die Tiroler Daten
Im Rahmen meiner Untersuchungen habe ich festgestellt, dass im österreichischen Bundesland Tirol eine Erhebung von Daten bzw. Informationen von gesprochenen Sprachen, Berufen, Interessen etc. von jenen Personen, die in die Grundversorgung in Tirol kommen, gemacht wird und davon ein Archiv angelegt wird. In Abhängigkeit von der jeweiligen Heimleitung bzw. der FlüchtlingsbetreuerIn handelt es sich hier um unterschiedlich detaillierte Einträge, die deshalb in keiner Weise repräsentativ sind. Dieser Vorgang dient meiner Meinung nach hauptsächlich organisatorischen Zwecken und hat primär das Ziel, die Arbeit für die Tiroler Flüchtlingsheime, die zu 100% von der landeseigenen Tiroler Soziale Dienste GmbH verwaltet werden, zu vereinfachen. Außerdem kann die jeweilige Heimleitung auf Basis dieser Informationen bei Bedarf gezielt (z.B. bei Stellenausschreibungen für Gemeindearbeiten oder wenn z.B. DolmetscherInnen-Tätigkeiten innerhalb des FH vergeben werden sollen) die dafür geeigneten Personen ansprechen. Diese Daten sind mir von elf FHs zu insgesamt 905 anonymisierten Einträgen zur Verfügung gestellt worden. Anhand von ihnen habe ich versucht, eine Basis-Auswertung und Visualisierung ebendieser Fülle an Wissen darzustellen und zu verorten.
Dabei wurden einige interessante Beobachtungen möglich. Auf Basis aller angegebenen Antworten in Bezug auf z.B. Sprachen, ergibt sich folgende Reihung der meistgesprochenen Sprachen: 20,6 Prozent Englisch, 14,5 Prozent Arabisch und 13 Prozent Deutsch. Es ist klar, dass dies keine Abbildung der tatsächlichen Situation sein kann. Ich würde behaupten, dass diese Resultate mit einer scheinbar größeren Wertschätzung der im Nachhinein erlernten Sprachen zusammenhängt, sowohl von Seiten der AsylwerberInnen – die vielleicht ihre Fortschritte oder ihr Wissen in Bereichen, von denen sie wissen, dass sie eher geschätzt werden besonders hervorheben wollen – als auch von Seiten der BetreuerInnen, die gezielt danach fragen. Interessant ist auch, dass im Durchschnitt 2,14 Sprachen pro befragter Person gesprochen werden, die Schwankungsbreite der Antworten allerdings bis zu 7 reicht. Bemerkenswert ist auch, dass sich besondere Dichten an (Erst)Sprachen an den ausgewerteten Daten deutlich abbilden lassen (zum Beispiel 32,2 Prozent Arabisch und 17,4 Prozent Somali im FH Hall, [9] 14 Prozent Dari im FH Innsbruck-Reichenau). Dies ist wohl auf die organisatorischen Prinzipien der FHs zurückzuführen, die inoffiziell darauf schauen, dass Menschen gleicher Herkunft nicht zerstreut in Heime aufgeteilt werden sondern gesammelt untergebracht werden.
Im Bezug auf Berufe und Interessen gibt es eine extreme Vielfalt und Verteilung auf alle FHs. Es werden alle Bildungsstände und Richtungen repräsentiert. Unter diesem Licht erscheinen die Möglichkeiten, die den AsylwerberInnen tatsächlich geboten werden meistens unangemessen. Im FH Reichenau z.B. gibt es auf Basis von 133 Antworten fünf Menschen, deren Beruf im Gastronomie-Bereich eingeordnet werden kann (Koch/Köchin, BäckerIn, Speiseerzeugung), einen Schmuckmacher, acht Fahrzeugmechaniker, vier FriseurInnen, einen Musiker, zwei LehrerInnen, zwei KrankenpflegerInnen etc. Tatsächlich werden sie aber, wenn überhaupt – ohne auf ihre Vorkenntnisse einzugehen – am häufigsten in den Bereichen Bepflanzungen, Transportdienst, Bauhofarbeiten, Winterräumdienst, Flurreinigung, Waldarbeiten zum Einsatz kommen. Nach aktuellen Einschätzungen sind im FH Reichenau zirka 30 von etwa 230 Menschen mit heiminternen Tätigkeiten beschäftigt (Reinigung, Mülltrennung, Klein-Reparaturen etc.). [10] Im FH Kleinvolderberg (Anzahl der Antworten: 68) gibt es für einen Fotografen, zwei Möbelhersteller, zwei PsychologInnen, drei Elektriker, einen Ingenieur und andere, ähnliche Möglichkeiten. Etwa 15 von 80 Menschen werden hier unregelmäßig beschäftigt. [11] Für die Zahl der mit gemeinnützigen Arbeiten Beschäftigten gibt es landesweit noch keine Einschätzung.


Wertschätzung ohne Verwertungslogiken – ein Ausblick
Wichtig erscheint mir an diesem Punkt, klar Position zu beziehen, dass die Bedeutung, die ich einer solchen Auflistung von Kompetenzen und Fähigkeiten beimesse, keinen Verwertungslogiken folgt und dass diese nicht nach einem „Setzkasten“ Prinzip gelesen werden darf. Das bedeutet: Der Wert, der so einem Archiv beigemessen wird, ergibt sich nicht aus dem „Wert“ des Wissens, das die Geflüchteten mit sich bringen, sondern aus der Veränderung, die das Sichtbarmachen dieses Wissens in der Wahrnehmung der Mehrheitsbevölkerung bewirkt. Gleichzeitig kann ein solches Archiv zum Werkzeug für AsylwerberInnen werden, die ihre Fähigkeiten anwenden wollen, und auch aus rechtlicher Sicht eine Anerkennung ihrer Qualifikationen erzielen möchten (zum Beispiel durch das AMS, nach dem Erwerb eines Aufenthaltstitels). AsylwerberInnen sollten früher und selber entscheiden dürfen, wie sie ihr Wissen einsetzen können bzw. wollen. Gleichzeitig ist ein Mitspracherecht der AsylwerberInnen gefordert. Die Menschen sollten anhand ihrer Bedürfnisse Einfluss nehmen können auf die Wahl ihrer Unterkunft (in Bezug auf Versorgungsart, Umgebung, Größe, Struktur etc.).
Unter diesem Licht erscheint die Initiative von Einzelpersonen und der Flüchtlingskoordination Tirol, eine Erhebung der oben beschriebenen Daten in die Wege zu leiten als positiv und begrüßenswert. Schließlich muss dies auch einer der Gründe gewesen sein, weswegen es in Tiroler FHs teilweise möglich war, Projekte von AsylwerberInnen für AsylwerberInnen und darüber hinaus auch für die lokale Bevölkerung umzusetzen, wie z.B. einen Friseursalon, Reparaturservice für Fahrräder, einen Kleidershop, Kochkurse etc. Das starre, sehr klar definierte Bild des Flüchtlingsheims erscheint unter diesem Prisma verzerrt. Unterkünfte für geflüchtete Menschen sollen und können mehr als ein bloßer Ort des Wartens und der Aufbewahrung von Lebensschicksalen sein. Das FH als Ort des Wissens und der Wissensweitergabe. [12]

 

 

Quellenangaben

[1] Geflüchtete oder Geflüchteter und Asylwerber/Asylwerberin möchte ich in diesem Text alternativ zu dem Begriff „Flüchtling“ verwenden. Kritische Positionen meinen, dass letztere Bezeichnung Menschen auf ihre Fluchterfahrung reduziert und ihnen grundsätzlich ihre Handlungsmacht abspricht. „Flüchtling“ ist allerdings eine institutionell stark verankerte Begrifflichkeit und wird deswegen in dem Text weiterhin überall dort verwendet, wo sie in direktem Zusammenhang zu der jeweiligen Institution steht (z.B. Flüchtlingsheim).

[2] Gesa Busche, Rechtsräume Asyl – Soziologische Fallstudien in Dresden, (Diplomarbeit, Betreuer: Prof. Dr. Häder, Institut Für Soziologie, Technische Universität Dresden, 2003), 35-36.

[3] Viki Täubig. Totale Institution Asyl: Empirische Befunde zu alltäglichen Lebensführungen in der organisierten Desintegration, (Weinheim Und München: Juventa, 2009) 56.

[4] Email-Verkehr mit Herbert Langthaler von der Asylkoordination Österreich, 07.04.2015.

[5] „(1) Einem Fremden, dem der Status eines Asylberechtigten zuerkannt wurde, kann Integrationshilfe gewährt werden. Durch Integrationshilfe soll ihre volle Einbeziehung in das österreichische wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben und eine möglichst weitgehende Chancengleichheit mit österreichischen Staatsbürgern in diesen Bereichen herbeigeführt werden. (2) Integrationshilfe sind insbesondere 1. Sprachkurse; 2. Kurse zur Aus- und Weiterbildung; 3. Veranstaltungen zur Einführung in die österreichische Kultur und Geschichte; 4. gemeinsame Veranstaltungen mit österreichischen Staatsbürgern zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses; 5. Weitergabe von Informationen über den Wohnungsmarkt und 6. Leistungen des Österreichischen Integrationsfonds – Fonds zur Integration von Flüchtlingen und Migranten. (3) Zur Durchführung der Integrationshilfe sind möglichst private, humanitäre und kirchliche Einrichtungen und Institutionen der freien Wohlfahrt oder der Gemeinden heranzuziehen. Die zu erbringenden Leistungen sind in einem privatrechtlichen Vertrag festzulegen, der auch den Kostenersatz zu regeln hat.“ § 68 AsylG Integrationshilfe, URL: http://www.jusline.at/68_Integrationshilfe_AsylG.html, abgerufen am 10.06.2015.

[6] „Momentan werden [in Tirol] 373 Wochenstunden angeboten, die sich in mehrere Kurse aufteilen. Ein Kurs dauert meistens 2 UE, also sind wir bei ca. 185 Kursen.“ Email-Verkehr mit Florian Stolz von der Flüchtlingskoordination Tirol, 17.04.2015.

[7] Flüchtlingskoordination Tirol, Fragen und Antworten zu Flüchtlingen und AsylwerberInnen in Tirol und Österreich (Broschüre, 2015).

[8] „Nach aktuellem Stand: - Installations- und GebäudetechnikerIn – für Gas/Sanitärtechnik, - SpenglerIn, - Einzelhandelskaufmann/-frau, - FriseurIn und PerückenmacherIn, - Restau­rantfachmann/-frau, - Gastronomiefachmann/-frau, - Koch/Köchin, - Hotel- und GastgewerbeassistentIn“ Email-Verkehr mit Fr. Mag.a Sylvia Zumtobel, Beratungszone AMS Imst, 15.05.2015.

[9] Das FH Hall ist mittlerweile nicht mehr in Betrieb. (Stand Juni 2015)

[10] Email-Verkehr mit Markus Zettinig, Heimleitung FH Reichenau, 26.05.2015.

[11] Email-Verkehr mit Christoph Nussbaumer, Betreuer FH Kleinvolderberg, 24.06.2015.

[12] Die Abkürzung „FH“ steht im Übrigen auch für „Fachhochschule“.

 

FH Tirol – Wissenslandschaften und strukturelle Zugangsbarrieren

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